Anerkennung von Betrieben für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs (DPR 514/1997) - Zusatzstoffe, Aromen und Enzyme
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Lebensmittelbetriebe, die Zusatzstoffe, Aromen und Enzyme nicht tierischen Ursprungs für Lebensmittel herstellen, vertreiben oder lagern, müssen als solche anerkannt und in das entsprechende Landesverzeichnis der autonomen Provinz Bozen eingetragen sein.
Die Produktionsstätte muss in der Provinz Bozen angesiedelt sein.
-
Grundriss der Räumlichkeiten im Maßstab 1:100, der die Anordnung der Räumlichkeiten und ihren Verwendungszweck, den Standort der Produktionslinien und der Hauptanlagen/Geräte, die Zugänge, Wege für die verarbeiteten Rohstoffe und die fertigen Produkte darstellt;
-
Vereinbarung mit dem akkreditierten Labor für die Produktkontrolle (Registrierungsnummer und Region/Provinz anführen, in welcher die Akkreditierung erfolgt ist);
2 Stempelmarken zu je € 16,00, eine für den Antrag auf Anerkennung, die zweite für das Genehmigungsdekret.
Jede Änderung die nach dem Erlass des Genehmigungsdekretes vorgenommen wird, ist dem Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit umgehend zu melden.
Formulare und Anlagen
Antrag auf Anerkennung der Betriebe für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs (DPR 514/1997) - Zusatzstoffe, Aromen und Enzyme
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.08.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche GesundheitLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 81 60
0471 41 81 61
E-Mail: praevention@provinz.bz.it
PEC: praevention.prevenzione@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Termine
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.