Fischerei in Südtirol

Fischerei in Südtirol
Weissenbach

Von den 2612 im alten Gewässerverzeichnis Südtirols eingetragenen öffentlichen Gewässern (Bäche und Seen) kann nur ein Bruchteil von der Fischerei genutzt werden; 92 % dieser Fischwasser sind von einem Eigenfischereirecht belastet, d. h. Einzelpersonen bzw. private oder öffentliche Körperschaften sind Inhaber des entsprechenden Rechtes zur Ausübung der Fischerei, wobei sie dieses selbst nutzen oder auch an Dritte verpachten können. Die Fischereirechte an den restlichen Fischwassern liegen beim Land Südtirol und werden von diesem meist an die örtlichen Fischereivereine vergeben.

Die Gesamtoberfläche der Fischwasser Südtirols beträgt 2811 ha; mehr als 40% davon werden von Stauseen eingenommen, welche nur begrenzt fischereilich genutzt werden können.
Der Großteil der Bäche, Flüsse und Gebirgsseen zählt zu den Salmonidengewässern und ist überwiegend mit Forellen besetzt. Der Leitfisch der Gebirgsbäche ist die Bachforelle, in den Hauptgewässern Etsch, Eisack und Rienz sowie im Unterlauf von deren Zuflüssen hingegen wäre es die Marmorierte Forelle, deren Bestände aber in der Vergangenheit aufgrund des vermehrten Besatzes mit anderen Fischarten stark zurückgegangen sind.

Die von keinen größeren Ableitungen betroffenen Flussabschnitte der Talniederungen gelten als „Äschengewässer“; sie umfassen eine Fläche von 460 ha. Die Seen im Überetsch, die langsam fließenden Gräben des Etschtals und einige Weiher hingegen sind typische Cyprinidengewässer; sie erstrecken sich auf einer Fläche von ca. 191 ha. Die hier vorherrschenden Fischarten sind der Karpfen, die Schleie und der Flussbarsch. Im Haider See überwiegt die Renke; hier ebenso wie in den Seen des Überetsch, trifft man auch auf den Hecht, dessen Bestände laut Fangstatistik der letzten Jahre rückläufig sind.

In Südtirol gibt es ca. 12.250 Fischer, welche teilweise in einem der beiden großen Fischerverbände (FIPSAS – Landesfischereiverband) organisiert sind. Obwohl die Anzahl an aktiven Fischern momentan stagniert, hat der Fischereidruck in einigen Gewässern die Toleranzgrenze schon überschritten. Deshalb ist die Höchstanzahl der pro Bewirtschaftungseinheit ausstellbaren Jahreskarten weiter eingeschränkt worden. Sie hängt in erster Linie von der befischbaren Wasseroberfläche und von der Meereshöhe des jeweiligen Gewässers ab.
Die Hauptanliegen der Fischerei in Südtirol sind die Erhaltung der Fischgewässer und der Schutz der autochthonen Arten. Das Überleben der einzelnen, ökologisch oder wirtschaftlich wichtigen Fischarten hängt nicht zuletzt von gezielten Maßnahmen in ihren Lebensräumen ab.

Die Fischwasser Südtirols werden von 113 Bewirtschaftern betreut. Die daraus resultierende gebietsweise starke Zerstückelung des fischereilich genutzten Gewässer und die somit oft geringe Größe der einzelnen Bewirtschaftungseinheiten erschwert eine optimale Bewirtschaftung der Fischbestände.
Im Gegensatz zur Jagd gibt es keine hauptberuflichen Fischereiaufseher. Die Kontrolle der Fischerei ist hauptsächlich durch Angehörige des Forstkorps gewährleistet, daneben überwachen auch freiwillige Fischereiaufseher die Gewässer der Vereine bzw. der Privatfischereien.
Die wesentlichen Bestimmungen über die Fischerei sind im LG. Nr. 28 vom 9. Juli 1978 in geltender Fassung und in der entsprechenden Durchführungsverordnung enthalten. Im Jahr 2000 hat der Landtag die Novellierung des Fischereigesetzes (LG. Nr. 4, vom 11. Februar 2000) verabschiedet; die enthaltenen Abänderungen zielen auf einen besseren Schutz der aquatischen Lebensräume ab und vereinfachen verschiedene Verwaltungsverfahren.

Weitere Ziele der Südtiroler Fischereipolitik sind die Hege und Förderung der Marmorierten Forelle als Leitfisch der Flüsse sowie die nachhaltige Sicherung der geschützten Fischarten. Dies versucht man sowohl durch Verbesserung der Habitate als auch durch direkte Besatzmaßnahmen zu erreichen.