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Almerschließungen: Neue Kriterien und Vorgutachten

Almerschließungsprojekte durch ein Vorgutachten nach Anfrage vorab bewerten: Dies haben die Landesräte Schuler und Theiner heute (16. Jänner) vorgestellt.

Ergebnisse des Runden Tisches zu den Almerschließungen vorgestellt: Land- und Forstwirtschaftslandesrat Schuler (links) und Umweltlandesrat Theiner. Foto: LPA/RT

Die Almwirtschaft in Südtirol hat eine wichtige wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Bedeutung. In Südtirol gibt es derzeit laut Almkartei 1732 Almen; diese erstrecken sich auf einer Fläche von rund 149.000 Hektar, wobei etwa die Hälfte reine Weideflächen sind. Darauf werden jährlich rund 40.000 Großvieheinheiten gealpt, das entspricht 90.000 Stück Vieh (Zahlen und Grafiken im Anhang). Mitarbeiter der Landesabteilungen Forstwirtschaft und Natur, Landschaft und Raumentwicklung haben einen Katalog mit Kriterien für die Erschließung von Almen erstellt, auch der Dachverband für Natur und Umwelt, der Heimatpflegeverband, der Alpenverein Südtirol AVS und der Südtiroler Bauernbund waren an dem Runden Tisch beteiligt. Eine Arbeitsgruppe wird nun auf Anfrage ein Vorgutachten für Almerschließungsprojekte abgeben.

Eines der Hauptthemen bei der Förderung der Almwirtschaft war und ist die Erschließung der Almen, die ein wichtiger Faktor für eine langfristig gesicherte Bewirtschaftung sind. "Es ist", unterstrich Land- und Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler, "im Interesse der Almbesitzer, der Landesämter und der betroffenen Vereine und Verbände wie auch der politischen Entscheidungsträger, bereits im Vorfeld einen Konsens zu finden, bevor Entscheidungen getroffen werden".

"Von den 1732 Almen, die es in Südtirol gibt, sind nur noch 188 Almen unerschlossen, und von diesen befinden sich 73 Almen innerhalb von Schutzgebieten wie Naturparks oder Natura-2000-Gebieten", betonte Umweltlandesrat Richard Theiner.

Die Kriterien für eine Erschließung stellten bei der heutigen Pressekonferenz der Direktor der Landesabteilung Forstwirtschaft Paul Profanter und der Direktor des Landesamtes für Landschaftsökologie Peter Kasal vor: eine wirtschaftliche Bewertung der Alm (Bewirtschaftungsform, Größe, Anzahl der aufgetriebenen Großvieheinheiten), eine hydrogeologische (Hangneigung, Beschaffenheit des Geländes) und eine technische Bewertung des Eingriffs (Kunstbauten, Lawinenstriche, Steigung, zu überwindender Höhenunterschied) sowie eine landschaftlich-ökologische Bewertung (Einsehbarkeit, vom Eingriff betroffene Lebensräume).

Auf der Grundlage dieser Kriterien erstellt eine Gruppe von Technikern, die sich aus Vertretern der beiden Landesabteilungen Forstwirtschaft sowie Natur, Landschaft und Raumentwicklung zusammensetzt, auf Anfrage ein Vorgutachten mit Begehungsprotokoll, aus dem hervorgeht, ob und unter welchen Bedingungen eine Erschließung möglich ist. "Dieses Angebot wird unentgeltlich, unbürokratisch, zeitnah sowie unter Einbezug der Gemeinde erbracht, in der sich die Alm befindet", betonte Landesrat Theiner, "auf diese Weise steigt die Planungssicherheit für die Almbesitzer, die sich auch Zeit und Kosten ersparen".

Das Vorgutachten und Begehungsprotokoll kann vom Projektträger über das Forstinspektorat vorab oder auch bei bereits eingereichten Projekten zu jedem Zeitpunkt angefragt werden. Dieses Vorgutachten ersetzt nicht das Genehmigungsverfahren.

Im gesamten Alpenraum sind die Almen sehr stark von Auflassung und Verbuschung bedroht; nicht so in Südtirol, wo in den letzten Jahren kaum Almen aufgelassen wurden. Durch die finanzielle Unterstützung von Seiten der Landesverwaltung konnten viele Initiativen der Almbetreiber umgesetzt und damit wichtige Voraussetzungen für eine dauerhafte Bewirtschaftung geschaffen werden.

mac

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