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Großraubwild: Gesetzentwurf für Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen

Die Landesregierung hat heute (5. Juni) dem von LR Schuler eingebrachten Gesetzentwurf bezüglich Großer Beutegreifer zum Schutz der Bergwirtschaft zugestimmt.

Weideflächen und Hochalmen. Quelle: Ressort Land- und Fosrtwirtschaft

Der von Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler eingebrachte Gesetzentwurf "Vorsorge und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild" sieht vor, dass der Landeshauptmann Maßnahmen im Management von Bär und Wolf in Südtirol umsetzen kann. Dies, unterstrich heute Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung, sei notwendig zum Schutz der Berglandwirtschaft, wo die primäre Zuständigkeit beim Land liegt.

Eine Entnahme, den Fang oder Abschuss einzelner Bären oder Wölfe in bestimmten Ausnahmesituationen kann demnach autonom das Land verfügen - stets im Sinne der staatlichen und europäischen Vorgaben und nach Einholen eines Gutachtens des staatlichen Instituts für Umweltschutz und Umweltforschung ISPRA (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca ambientale),

Mit diesem Gesetz setzt Südtirol EU-Richtlinie und staatliche Bestimmungen direkt um. Entnahmen dürfen die Population der Großen Beutegreifer in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigen. Es muss also gewährleistet bleiben, dass Braunbär und Wolf den günstigen Erhaltungszustand gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU erreichen können oder dort verbleiben.

Spannungsfeld Natur - Landwirtschaft

"Südtirol ist extrem anthropisiert", unterstrich Landeshauptmann Kompatscher und verwies auf die beiden Karten (im Anhang): "Es ist, wie aus diesen Karten hervorgeht, schwierig, Rückzugsräume zu finden, in denen sich Wölfe und Bären ungestört aufhalten können - deshalb sind Konflikte vorprogrammiert."

mac

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