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LH Kompatscher: "Arbeit an #CoronaHilfen geht auf Hochdruck weiter."

Erfreut zeigt sich LH Kompatscher über das "Ja" des Südtiroler Landtags zum Paket des Landes mit Corona-Hilfen in Höhe einer halben Milliarde Euro: "Der Weg ist geebnet, Existenzsicherung das Ziel."

Heute vor einer Woche hatte die Landesregierung die neuen Corona-Hilfen für Unternehmen und Familien vorgestellt. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Der Südtiroler Landtag hat in der heutigen (12. März) Nachtsitzung dem Vorschlag der Landesregierung zugestimmt, die für das umfassende Paket an Corona-Hilfen eingeplante Summe von rund 500 Millionen Euro im Landeshaushalt 2021 vorzusehen.

Landeshauptmann Arno Kompatscher nimmt diese Entscheidung im Landtag erfreut zur Kenntnis: "Die Landesregierung und Bediensteten der Landesverwaltung haben mit Hochdruck an der Finanzierung und technischen Vorbereitung dieses Pakets gearbeitet. Nun hat auch der Landtag zügig seinen Schritt gesetzt." Jetzt gelte es, auch in der Umsetzung keine Zeit zu verlieren: "Die zuständigen Ämter können nun ihren Weg fortsetzen, um die Gesuchstellung und Auszahlung der Hilfen laut Fahrplan zu ermöglichen." Die Landesregierung hatte in ihrer Sitzung am 2. März das umfassende Paket an Corona-Hilfen geschnürt und am Freitag, 5. März, der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz vorgestellt. "An diesem angekündigten Fahrplan können wir nun festhalten", sagte Landeshauptmann Kompatscher direkt nach der Entscheidung im Südtiroler Landtag.

Wie mitgeteilt, will die Landesregierung mit diesem Paket den Unternehmen sowie Privatpersonen und Familien möglichst schnell zu Liquidität verhelfen und in der Folge zur Existenzsicherung beitragen. "Zur Überbrückung sind einerseits die günstigen Sofortkredite gedacht, die wir über das Abkommen mit den Banken wie im Vorjahr auch jetzt ermöglicht haben", erläutert Kompatscher. Im Rahmen der verwaltungsmäßigen Abläufe folgen dann schrittweise die Corona-Hilfen: "Sie sind als Ergänzung des Landes zu den staatlichen Hilfen gedacht. Wir wissen, dass wir damit nicht alle finanziellen Verluste durch die Corona-Pandemie wettmachen können. Aber wir sind sicher, dass wir damit zur Existenzsicherung beitragen können. Und das muss das oberste Ziel sein", sagte der Landeshautpmann.

Der Zeitplan sieht folgende Fristen für die Ansuchen vor: Bereits seit 5. März können Unternehmen und Familien jene Bankkredite in Anspruch nehmen, die laut Einvernehmensprotokoll des Landes mit den Banken und Garantiegenossenschaften für kurzfristige Liquidität sorgen sollen. Ab April können Klein- und mittelständische Unternehmen um Unterstützungen aus den Euregio+ Fonds (KMU-Krisenfonds) ansuchen. Ab Mitte April sind dann Ansuchen um Verlustbeiträge für Selbständige, Freiberufler und Unterhemen aus der Wirtschaft möglich. Unternehmen, die berechtigt sind, um Fixkostenzuschüsse anzusuchen, können ab Ende April über die Banken um eine Vorfinanzierung ansuchen. Die Gesuche selbst sind dann ab Anfang Juni möglich. Ab Mai schließlich können Einzelpersonen und Familien um Corona-Hilfen ansuchen. In den meisten Fällen ist eine Auszahlung innerhalb von vier Wochen nach Ansuchen oder eine mögliche Vorfinanzierung durch die Banken angestrebt.

Alle Informationen zu den Corona-Hilfen, zu Terminen und Fristen gibt das Portal #CoronaHilfen auf der Internetseite des Landes Südtirol. Einen Überblick bietet auch die Presseaussendung des Landespresseamtes zur Pressekonferenz vom 5. März.

LPA/gst

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