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Raumplanung: Info-Webinare für Gemeinden gehen weiter

Thema der jüngsten Webinar-Runde zum Landesgesetz Raum und Landschaft war das Gemeindeentwicklungsprogramm.

Balance zwischen freier Landschaft und besiedeltem Raum: Das Gemeindeentwicklungsprogramm stand im Mittelpunkt der jüngsten Webinar-Reihe zum Landesgesetz Raum und Landschaft. (Foto: LPA/Unsplash)

Mitte März fand die dritte Informationsreihe zu den Neuerungen des Landesgesetzes Raum und Landschaft statt. In den Webinaren, die bezirksweise organisiert werden, informierten Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer und Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer sowie Frank Weber, Direktor des Ressorts für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege, Südtirols Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

Nach der Musterbauordnung und den vom Landtag beschlossenen Änderungen am Gesetz Raum und Landschaft im Jahr 2020 stand diesmal das Gemeindeentwicklungsprogramm Raum und Landschaft im Mittelpunkt, das innerhalb der nächsten zwei Jahre von den Gemeinden unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu erstellen ist.

"Dabei handelt es sich um ein strategisches Planungsinstrument, das gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern die Besonderheiten ihrer Gemeinde erarbeitet", erklärte Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. "Es geht darum, die Zukunft zu gestalten und die Abgrenzung von Raum und Landschaft klarer zu definieren."

Auch über die aktuell genehmigten Beschlüsse wie die Richtlinien für Bienenstände, die Kriterien für Verwaltungsstrafen für Eingriffe an Landschaftsgütern ohne Genehmigung, die Vergütung für die Sachverständigen der Gemeindekommission und die Anpassung betreffend "Superbonus 110%" gab Landesrätin Hochgruber Kuenzer Auskunft.

Gemeindebauordnung innerhalb 30. Juni

Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer stellte im Rahmen der Webinare die Musterbauordnung vor, die in Kürze von der Landesregierung als Durchführungsverordnung zum Gesetz Raum und Landschaft genehmigt wird. "Auf Grundlage dieser Musterbauordnung beschließen die Gemeinden dann ihre Gemeindebauordnung, die neben den allgemeinen Bestimmungen zur Bauweise, Gestaltung, Hygiene, Sicherheit und Überwachung auch die Zuständigkeiten der Gemeindekommissionen Raum und Landschaft festlegt", so Schatzer. Innerhalb 30. Juni 2021 haben die Gemeinden Zeit, die neue Gemeindebauordnung zu genehmigen und die Gemeindekommission Raum und Landschaft zu bestellen.

Als weitere Unterstützung wird den Gemeinden in den kommenden Wochen ein Technischer Leitfaden zur Verfügung gestellt. "Dieser bildet die inhaltliche Grundlage für Gemeinden und Planer, um die notwendigen Aufträge für die Dokumente des Gemeindeentwicklungsprogramms erteilen zu können", erklärte Präsident Schatzer. Auch über die finanzielle Unterstützung des Landes bei der Erstellung des Programms informierte der Gemeindeverbandspräsident die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. In der anschließenden Diskussion nutzten diese die Gelegenheit, verschiedene Aspekte des Gesetzes kritisch zu beleuchten und Fragen - unter anderem zu Baumassen-Berechnung, Straßenabständen und Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten – zu stellen. 

LPA/mpi

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