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Graupapageien in höchster Schutzstufe: Meldung unbedingt erforderlich

Da für Graupapageien nun die höchste Schutzstufe gilt, müssen alle ihre Halter innerhalb 5. Mai eine Meldung vornehmen.

Graupapageien stammen aus Afrika und werden auch in Europa häufig in Zoos und Privathaltung gehalten und gezüchtet; für sie gilt nun die höchste Schutzstufe. Foto: LPA/Amt für Jagd und Fischerei

Graupapageien (Psittacus erithacus) und alle Unterarten wie Kongo-Graupapagei oder Timneh-Graupapagei sind von CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) Status II auf CITES I hochgestuft worden. Dies ist der höchste Schutzstatus, den es für bedrohte Tiere gibt.

Diese neue Bestimmung ist am 1. Februar im Amtsblatt der EU erschienen und drei Tage danach in Kraft getreten und damit auch von Italien übernommen worden. Innerhalb von 90 Tagen - also bis zum Freitag, dem 5. Mai -  muss demzufolge die Meldung des Besitzes von Graupapageien erfolgen, andernfalls ist eine Verwaltungsstrafe von 3098 Euro vorgesehen.

Der Meldung beim lokalen CITES-Dienst im Amt für Jagd und Fischerei in der Forstabteilung in Bozen sind auch die Herkunftspapiere der Graupapageien bzw. ihrer Unterarten beizulegen; zudem muss eine Einzahlung von 11,62 Euro an die Tesoreria Provinciale di Viterbo erfolgen: Kontokorrent-Nummer 10178010, IBAN IT59J0760103200000010178010; Einzahlungsgrund: Art. 8-quinquies L. 150/92.

Formulare für die Anmeldung  der Graupapageien können von der Homepage des Amtes für Jagd und Fischerei heruntergeladen werden und finden sich auch im Anhang.

Weitere Auskünfte sind im Amt für Jagd und Fischerei im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen erhältlich, Telefon 0471 415170.

mac

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