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Vereinfachung für Beherbergungsbetriebe mit Zufahrtsbeschränkung

Für Beherbergungsbetriebe, die bisher nur mit eigens ausgestellter Fahrgenehmigung erreicht werden konnten, gilt nun die Buchungsbestätigung als Fahrerlaubnis.

Diesen Vorschlag hat Landesrat Arnold Schuler auf Initiative des Hoteliers- und Gastwirteverbandes in die Landesregierung eingebracht. Bisher mussten Hotels und Pensionen in hydrogeologisch geschützten Gebieten ihren Gästen vor der Anreise eine von den Forststationen ausgestellte Fahrerlaubnis zukommen lassen. Nach dem Beschluss der Landesregierung gilt nun die Buchungsbestätigung als Fahrerlaubnis. Auf dieser Buchungsbestätigung, die gut sichtbar im Auto ausgelegt werden muss, müssen der Name des Gastes, das Kennzeichen des Fahrzeugs und die Aufenthaltsdauer angeführt sein.

"Durch diese Neuerung", betont Landesrat Schuler, "müssen die Gastwirte nicht mehr die eigens für jeden Gast ausgestellten Genehmigungen holen und den Gästen zukommen lassen". Dies war eine Verfahrensweise, die vor allem angesichts der immer kurzfristiger eingehenden Buchungen unverhältnismäßig aufwändig und nicht mehr zeitgemäß war.

mac