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Kuh goes online: Forststation, Bezirksamt, Amtstierarzt helfen

Beim neuen digitalen Almregister stehen den Almbetreibern neben den Amtstierärzten auch Forststationen und Bezirksinspektorate zur Seite.

Auf die Alm und wieder zurück: Alle Tierbewegungen müssen innerhalb von zwei Wochen digital gemeldet werden. Foto: LPA

Seit einer Woche (30. Mai) muss die Meldung von Tierbewegungen direkt vom Almbetreiber am Computer durchgeführt werden: Der Almbetreiber aktiviert den eGov-Account kostenlos bei seiner Wohnsitzgemeinde und kann in Folge über seinen eGov-Account - nach Einstieg mittels Bürgerkarte oder mittels Username und Passwort - sämtliche Auftriebe und im selben Schritt auch den voraussichtlichen Abtrieb der Tiere direkt in die Viehdatenbank www.provinz.bz.it/almbewegungen eingeben. Auf die gleiche Art erfolgt die Meldung für verspätet aufgetriebene, früher abgetriebene oder verunglückte Nutztiere.

Bei technischen Problemen kann von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr die Grüne Nummer 800 816 836 gewählt werden.

Sollten Almbetreiber bei dieser neuen Art der Meldung auf andere Unklarheiten stoßen oder technische Unterstützung brauchen, stehen ihnen der örtlich zuständige betriebliche tierärztliche Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs (Amtstierarzt), die Forststationen und Bezirksämter für Landwirtschaft für Erklärungen zur Seite. Sollte ein Almbetreiber über keinen Zugang zu einem Computer verfügen, kann er sich an den örtlichen Sitz des amtstierärztlichen Dienstes in Bozen, Meran, Brixen oder Bruneck wenden.

Tierbewegungen mussten seit Jahren in Papierform bei der lokalen Forststation gemeldet werden, von da wurde die Meldung an den Amtstierarzt weitergeleitet. Mehr als 85.000 Tierbewegungen mussten jährlich vom Personal des tierärztlichen Dienstes des Sanitätsbetriebes monatelang eingegeben werden, mit allen Problemen und Fehlern, die bei mehrfachen Übertragungen von Daten entstehen können.

Das Aufbringen der Rinder, Schafe, Ziegen, Equiden (Pferde, Esel), Schweine oder Neuweltkameliden (Lamas und Alpakas) auf Almen in der Provinz Bozen muss innerhalb von 15 Tagen nach Auftrieb der Tiere eingegeben werden. Bei Rindern, Schafen und Ziegen werden die einzelnen Ohrmarken aller gekennzeichneten Tiere eingegeben.

Bei Pferden, Schweinen und Neuweltkameliden besteht die Meldung in der Angabe der Anzahl der jeweils aufgetriebenen Tiere, und zwar der Gesamtanzahl pro Tierart. Diese Regelung betrifft nur die Tierbewegungen innerhalb der Südtiroler Landesgrenzen. Sollten die Tiere hingegen auf Almen in den Provinzen Trient, Belluno, Udine oder nach Österreich verbracht werden, braucht es ein amtstierärztliches Almzeugnis.

Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler hat allen Almbetreibern in diesen Tagen ein Schreiben mit Informationen zu diesen Neuerungen zukommen lassen.

mac

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