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Jagdwesen: Immer unter Wahrung gesetzlicher Vorschriften gehandelt

Landeshauptmann Arno Kompatscher und Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler nehmen Stellung zum Urteil des Rechnungshofes zu Abschüssen 2010-2014.

"Das Land Südtirol setzt die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf das Jagdwesen im Rahmen der autonomiepolitischen Bestimmungen um, nachdem Südtirol in diesem Bereich primäre Gesetzgebungskompetenz besitzt. Es wird hervorgehoben, dass in bestimmten Bereichen des Jagdwesens die staatlichen Bestimmungen von den lokalen Bestimmungen stark abweichen mit allen damit verbunden Unschärfen und rechtlichen Graubereichen. Wie auch sollte eine staatliche Bestimmung, die für den restlichen Teil des Staatsgebietes gilt, besser den Besonderheiten unserer Wildbestände Rechnung tragen als lokale gewachsene und für den ländlichen Raum unseres Landes abgestimmte eigene Südtiroler Bestimmungen?

Unter diesen Gesichtspunkten weist das kürzlich gefällte Urteil von Seiten des Rechnungshofes, das einige Abschüsse zwischen dem Jahr 2010 und 2014 zum Gegenstand hat, doch erhebliche Widersprüche auf: die ausgestellte Geldstrafe ist weit übertrieben in Bezug auf die tatsächlichen vorgefallenen Gegebenheiten, die - und das wird nochmals hervorgehoben - nicht im entferntesten den Erhaltungszustand der zu schützenden Art gefährdet haben. Denn dieser ist eben bezogen auf die quantitive und qualitative Ebene besser als im restlichen Staatsgebiet. Die Berechnung des Wildbestandes im Sinne des Vermögenswertes durch die Aufsummierung der einzelnen Werte der Tiere zu einem bestimmten Zeitpunkt - indem man so tut, als würde die Zeit stillstehen, wobei sie ja ständig vergeht – ist eine Entscheidung gefällt von den Richtern, die im Widerspruch zu den Naturprinzipien und zu den Hege- und Pflegegrundlagen der Wildbestände steht. Diesen liegt die Erhaltung der Art und nicht das Überleben des einzelnen Tieres zugrunde.

Es wird nochmals unterstrichen, dass das Land Südtirol ständig bemüht ist, die lokalen Bestimmungen und Zuständigkeiten in Bezug auf die tatsächlich vorherrschenden Rahmenbedingungen der lokalen Wildgebiete unter Berücksichtigung der menschlichen Tätigkeiten im ländlichen Raum mit Hilfe der Autonomie Südtirols einzuhalten. Dies geschieht auf jeden Fall mit Rücksichtnahme der vorherrschenden Wildbestände und unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften.

Diese autonomiepolitische Absicherung konnte durch die Verabschiedung von zwei neuen Durchführungsbestimmungen in diesem Bereich erreicht und umgesetzt werden. Diese beiden Bestimmungen machen es möglich, auch Wildarten in Südtirol nachhaltig zu bejagen, die in Italien vollkommen geschützt sind, wie zum Beispiel die Murmeltiere.

Es ist hinlänglich bekannt, dass in den letzten Jahren alle ausgestellten Abschussdekrete jeweils mit den dafür notwendigen Gutachten und positiven technischen Expertisen, die vom Gesetz vorgesehen sind, untermauert und motiviert worden sind. Deswegen ist auch kein Rekurs mehr gegen ein solches Abschussdekret mehr angenommen worden, im letzten Jahr ist nicht einmal mehr ein Rekurs zu den Abschussdekreten gestellt worden.

Das Land Südtirol in der Person der Verantwortungsträger ist sich des delikaten Themas bezogen auf die Wildbestände und die Umwelt durchaus bewusst. Es gilt, das sensible Gleichgewicht im ländlichen Raum nicht zu gefährden. Wir werden auch zukünftig alles dafür unternehmen, um die faunistische Vielfalt unseres Landes bestmöglich auch für die kommenden Generationen zu erhalten und zu steuern", unterstreichen Landeshauptmann Arno Kompatscher und Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.

LPA