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Meldefrist für invasive exotische Tierarten um ein Jahr verlängert

Die Meldung invasiver exotischer Tierarten an das Umweltministerium muss innerhalb August kommenden Jahres erfolgen, teilt die Abteilung Forstwirtschaft mit.

Innerhalb 31. August 2019 muss die Meldung invasiver exotischer Arten - im Bild eine Rotwangen-Schmuckschildkröte - an das Umweltministerium erfolgen. Foto: www.pixabay.com

Mit Gesetzesdekret Nr. 91 von vorgestern (25. Juli) wurde die Frist für die Meldung invasiver exotischer Arten an das Umweltministerium um ein Jahr verlängert, und zwar bis zum 31. August nächsten Jahres. Ursprünglich war als Meldetermin der 14. August dieses laufenden Jahres angegeben worden.

Die Meldepflicht ist im Legislativdekret Nr. 230 vom 15. Dezember 2017 vorgesehen. Dieses Dekret enthält eine Reihe von Maßnahmen, um der Ausbreitung von bestimmten Tierarten und Pflanzenarten entgegenzuwirken, die ein Problem für die natürlichen Ökosysteme darstellen.

Die betroffenen Arten sind in den Verzeichnissen invasiver gebietsfremder Arten aufgelistet, die von der Europäischen Union erstellt werden.

Zu den meldepflichtigen Arten zählt auch die Nordamerikanische Buchstaben-Schmuckschildkröte Trachemys scripta. Diese Schildkröten - auch als Rotwangen-Schmuckschildkröten und Gelbwangen-Schmuckschildkröten bekannt - werden oft als Haustiere gehalten.

Wer Haustiere besitzt, die als invasive gebietsfremde Arten eingestuft sind, kann diese weiterhin halten. Zu beachten ist allerdings, dass die Tiere nicht in natürliche Ökosysteme ausgesetzt werden, unterstreicht die Abteilung Forstwirtschaft.


Webseite des Ministeriums
:
www.minambiente.it/pagina/specie-esotiche-invasive

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