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Neu: Alpinbeirat, Päritätische Kommission und Reihung der Schutzhütten

Gleich drei Entscheidungen hat die Landesregierung zum Alpinsektor getroffen: Der neue Alpinbeirat und die neue Päritätische Kommission wurden ernannt, die 96 Schutzhütten neu eingestuft.

Die Landesschutzhütte am Schwarzenstein im Ahrntal (FOTO: LPA/Peter Daldos)

Zu Beginn der Bergsaison hat sich die Landesregierung heute (18. Juni) in Bozen mit den Schutzhütten und den Gremien im Alpinwesen befasst.

"Die Schutzhütten sind Aushängeschilder unseres Landes – sie sind wichtig für Tourismus und Wirtschaft und vor allem sind sie wichtige Stützpunkte für die Sicherheit und die Rettung in den Bergen", betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Regierungssitzung. Die Landesregierung hat gleich drei Entscheidungen im Bereich Alpinwesen getroffen. Sie hat die neuen Mitlglieder des Alpinbeirats und der Päritätische Kommission für die Schutzhütten namhaft gemacht und die insgesamt 96 landeseigenen und privaten Schutzhütten in drei Kategorien für die Förderung eingestuft.

Maßnahmen für die landeseigenen Schutzhütten

Für die 26 Schutzhütten in Landesbesitz sind über das Ressort von Hochbaulandesrat Massimo Bessone eine Reihe wichtiger Investitionen vorgesehen. Dabei wird grob in zwei Eingriffe unterschieden, und zwar in solche zur außerordentlichen Instandhaltung und solche zum kompletten Wiederaufbau nach Abriss des alten Gebäudes. Aktuell sind die Arbeiten für neun Schutzhütten mit Prioritätsstufe 1 ausgeschrieben. Dazu gehören die Müllerhütte, das Becherhaus, die Teplizer Hütte, die Lenkljöchl-Hütte, die Zsigmondy-Hütte, die Langkofelhütte, die Zufallhütte, die Schaubachhütte und die Zwickauer Hütte. Für acht Schutzhütten der Prioritätsstufe 2 läuft die Ausschreibung für die Projektierung der Eingriffe. Diese sind die Chemnitzerhütte, die Birnlückenhütte, die Kasselerhütte, die Regensburger Hütte, die Grasleitnhütte die Payerhütte, die Berglhütte und die Lodnerhütte.

Paritätische Kommission soll erneuert werden

Für das Abwägen dieser Maßnahmen zieht das Land die Paritätische Kommission für die Schutzhütten hinzu. Darin sind neben den Sachverständigen des Landes auch die alpinen Organisationen CAI (Club Alpino Italiano) Alto Adige und AVS (Südtiroler Alpenverein) vertreten, die auf eine jahrelange Erfahrung im Bereich zurückblicken können. Nun soll die Kommission, die verfallen ist, wieder ernannt werden. Das Gremium, das 2015 bei der Übertragung der Schutzhütten vom Staat ans Land erstmals eingesetzt wurde, definiert anhand von technischen Kriterien, welche Eingriffe vorrangig sind und unterstützt das Land bei der Erstellung der Pläne für die Instandhaltung und für den Neubau von Schutzhütten durch entsprechende Gutachten. Auf Vorschlag von Landesrat Bessone hat die Landesregierung entschieden, eine Marktanalyse durchzuführen, um die Besetzung der Kommission wieder vorzunehmen, nachdem zahlreiche Eingriffe für die Schutzhütten geplant sind.

Schutzhütten in Förderkategorien eingeteilt

Auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Arnold Schuler hat die Landesregierung außerdem die Einteilung der insgesamt 96 landeseigenen und privaten Schutzhütten in nunmehr drei statt vier Förderkategorien eingestuft. Diese Einteilung wird alle fünf Jahre nach vorgegeben Kriterien wie Gehzeit, Meereshöhe, alpinistische Bedeutung, Öffnungszeiten, das Vorhabensein einer ganzjährig zugänglichen Notunterkunft, allgemeine Versorgung und Wasserversorgung vorgenommen. Je nach Klassifizierung bekommen die Schutzhütten dann vom Land Zuschüsse für ihre Tätigkeit zugewiesen. Nun sind laut Beschluss der Landesregierung 31 Schutzhütten der Kategorie I zugeordnet, 32 der Kategorie II und 33 der Kategorie III. Die Kategorie I superior entfällt.

Neuer Alpinbeirat

Die Landesregierung hat außerdem, immer auf Vorschlag von Landesrat Schuler, die Mitglieder des Alpinbeirats ernannt, der für die Dauer der Legislaturperiode im Amt bleibt. Neben Tourismususlandesrat Schuler als Vorsitzenden sitzen im Gremium: Elisa Montali und Elisabeth Berger als Vertreterinnen der Landesabteilungen für Tourismus und Umweltschutz im Gremium ebenso wie Georg Simeoni (AVS), Ernst Winkler (Bergrettungsdienst BRD), Giorgio Gajer (Nationale Berg- und Höhlenrettung CNSAS) und Claudio Sartori (CAI) als Vertreter der alpinen Vereinigungen und Bergrettungsdienste, Ingo Irsara und Thomas Zelger als Vertreter der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer Südtirols, Gottfried Schgaguler als Vertreter des Hotelier- und Gastwirteverbands, Claudio Zorzi als Vertreter der Landesberufskammer der Skilehrer, Ingrid Hofer als Vertreterin des Landesverbands der Tourismusorganisationen und Helga Lantschner als Vertreterin des repräsentativsten Vereins der Landwirte.

SAN

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Beschlüsse der Landesregierung vom 18.06.2019