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671.000 Euro für gemeinnützige Projekte

Ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens können bis 2. September um Zuschüsse aus dem Fonds für den sogenannten "Dritten Sektor" ansuchen.

Ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens können bis 2. September um Zuschüsse aus dem Fonds für den sogenannten „Dritten Sektor“ ansuchen - Foto: pixabay

Ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens haben Zugang zum Fonds für den sogenannten Dritten Sektor, der vom Staat im Zuge der Reform des Dritten Sektors 2017 geschaffen worden ist. Aus diesem Fonds sollen in Südtirol Initiativen und Projekte finanziert werden, die das Gemeinwohl im Auge haben und unter anderem auf Bildung, Inklusion, Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit abzielen und auch die Umsetzung gezielter Maßnahmen zur Unterstützung der Organisationen des Dritten Sektors vorsehen.

Bildung, Inklusion und Nachhaltigkeit

Die Landesregierung hat heute (9. Juli) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher den ersten öffentlichen Aufruf zur Antragstellung genehmigt. "Es handelt sich um eine wichtige zusätzliche Unterstützung für das Ehrenamt, die vor allem auch die Vereinstätigkeit erleichtern soll, beispielsweise durch die Entwicklung von Netzwerken und Dachorganisationen, die unterstützende Dienstleistungen für den Dritten Sektor anbieten", erklärte der Landeshauptmann.

Dienstleistungen für den Dritten Sektor

Zur Verfügung stehen insgesamt 671.320 Euro. Der Förderbetrag beläuft sich auf bis zu 80 Prozent der anerkannten Kosten und muss zwischen mindestens 40.000 Euro und höchstens 120.000 Euro liegen. Gefördert werden Projekte und Tätigkeiten, die auf einen Zeitraum von mindestens acht Monaten ausgelegt sind. Vorgesehen ist auch eine Vorschusszahlung von bis zu 80 Prozent des gewährten Zuschusses.

Der heute von der Landesregierung genehmigte Aufruf wird nun im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Anschließend haben ehrenamtliche Vereine und Organisationen bis zum 2. September 2019 Zeit, um im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten, Silvius-Magnago-Platz 1 in Bozen, ihre Ansuchen einzureichen.  

jw

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Beschlüsse der Landesregierung vom 09.07.2019