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Ulrike Oberhammer bleibt Präsidentin des Beirats für Chancengleichheit

In der ersten Sitzung nach Einsetzung des neuen Beirats für Chancengleichheit wurden aus dessen Reihen die Präsidentin und die Vizepräsidentin neu bestimmt.

Die erste Sitzung des neuen Beirats für Chancengleichheit (Foto LPA/mb)

Die Rechtsanwältin Ulrike Oberhammer wurde am Mittwochabend (4. Mai) als Präsidentin des Beirats für Chancengleichheit bestätigt. Als Vizepräsidentin steht ihr in den nächsten Jahren Donatella Califano zur Seite. Neben den Rechtsmitgliedern Landeshauptmann Arno Kompatscher und Gleichstellungsrätin Michela Morandini gehören als Mitglieder Marlene Messner, Magdalena Janka, Margareth Fink, Doris Goller, Jutta Tappeiner Ebner, Anna Wieser, Ulrike Oberhammer, Hannelore Insam, Anna Maria Spellbring, Paola Volcan, Patrizia Daidone, Petra Priller, Sylvia Rier und Roberta Mattei dem Beirat an. Ersatzmitglieder sind Sigrid (Sissi) Prader, Elisabeth San Nicolò Tribus, Marisa Torggler Kerschbaumer, Astrid Gärber, Rosa Gamper Hafner, Ida Lanbacher, Ulrike Sanin, Valentina Barbolini, Petra Kiniger, Giuliana Boscheri, Donatella Marcarino, Maria Rosaria Severino, Judith Steinmair, Ulrike Spitaler und Rosanna Oliveri, Die Mitglieder waren auf Vorschlag verschiedener Verbände. 

Die Wahl der Präsidentin und der Vizepräsidentin erfolgte in geheimer Abstimmung. Präsidentin und Vizepräsidentin werden aus den Reihen der Mitglieder gewählt und müssen verschiedenen Sprachgruppen angehören. „Wir freuen uns, mit Ulrike Oberhammer und Donatella Califano zwei kompetente Frauen an der Spitze des Landesbeirates für Chancengleichheit zu haben“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher, der der Sitzung am Mittwoch beiwohnte. Chancengleichheit sei ein großes Thema, das alle Lebensbereiche betrifft. 

Aufgabe des Landesbeirates für Chancengleichheit ist es, auf Antrag der Landesregierung oder einzelner Landtagsabgeordneter Gutachten zu Entwürfen von Landesgesetzen und Verordnungen abzugeben, soweit diese für die im gegenständlichen Gesetz vorgesehenen Zielsetzungen relevant sind. Auch soll der Landesbeirat Vorschläge erarbeiten, um die in allen Zuständigkeitsbereichen des Landes geltenden Bestimmungen, Regelungen und Programme den Zielvorstellungen einer tatsächlichen Gleichstellung anzupassen. Zu den weiteren Aufgaben zählen auch  Informations- und Bildungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, die regelmäßige Erstellung eines Geschlechterberichts,  die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Themen Chancengleichheit und Gleichstellung, die Organisation von Tagungen und Konferenzen sowie die Vernetzung mit Vereinigungen im In- und Ausland, die sich vorzugsweise an Frauen richten oder mit Geschlechterfragen beschäftigen Der Landesbeirat unterstützt dabei besonders die Schaffung von Synergien zwischen den Akteuren, die sich in Südtirol mit geschlechtsspezifischen Fragen beschäftigen.

LPA

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