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Forschung: Grenzüberschreitende Netzwerkarbeit wird gestärkt

Mit neuen Richtlinien zum Landesgesetz zu Forschung und Innovation sollen Forschungsinitiativen auf Euregio-Ebene und internationale Kooperation gestärkt werden.

Beschreibung High Quality Image Die Landesregierung hat heute Anwendungsrichtlinien zum Forschungs- und Innovationsgesetz beschlossen, mit denen die internationale Netzwerkarbeit gestärkt wird. (Foto: Eurac/Ivo Corrà)

Die wissenschaftliche Forschung und Netzwerkarbeit im Euregio-Raum und auf internationaler Ebene stärken: Darauf zielen die neuen Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz zu Forschung und Innovation (LG 14/2006) ab, welche die Landesregierung heute (11. Dezember) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher genehmigt hat. "Der mehrsprachige und multikulturelle Kontext sowie die Brückenfunktion zwischen italienischem und deutschem Sprachraum bedeuten für Südtirol einen Wettbewerbsvorteil, den es auch im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Innovation durch internationale Kooperation bestmöglich zu nutzen gilt", erklärte in diesem Zusammenhang Landeshauptmann Kompatscher, der in der Landesregierung für Forschung und Innovation Verantwortung trägt. Die neuen Anwendungsrichtlinien ermöglichten eine noch gezieltere und nachhaltigere Förderung der Grundlagen- und angewandten Forschung in der Europaregion sowie die finanzielle Unterstützung internationaler Initiativen mit strategischer Bedeutung für Südtirol.

Internationale Ausrichtung stärken

Durch die heute genehmigten Richtlinien werden zwei Änderungen am Forschungs- und Innovationsgesetz anwendungsreif, die der Südtiroler Landtag auf Vorschlag der Landesregierung genehmigt hatte. Beide haben die internationalere Ausrichtung des Gesetzes und eine stärkere grenzüberschreitende Netzwerkarbeit zum Ziel.

Zum einen war die Möglichkeit neu vorgesehen worden, die Forschungsarbeit von Stiftungen mit Sitz in der Europaregion zu unterstützen. Dies gilt beispielsweise für die neu gegründete Stiftung der Universität Innsbruck, die anlässlich des 350 Geburtstags der Uni unter Beteiligung des Landes Südtirol ins Leben gerufen worden war. "Damit Forschungsarbeit vom Land Südtirol gefördert wird, müssen Forschungseinrichtungen ihre Aktivitäten in jedem Fall in Zusammenarbeit mit Universitäten oder Forschungsstätten durchführen, die ihren Sitz in Südtirol haben", erklärt der Direktor der Landesabteilung Innovation, Forschung und Universität, Vito Zingerle.

Die zweite Gesetzesänderung ermöglicht es dem Land, Initiativen, Wettbewerbsausschreibungen und Kampagnen auf gesamtstaatlicher Ebene, im Euregio-Raum und auf internationaler Ebene zu unterstützen oder daran teilzunehmen und damit auch besondere Leistungsträger aus Südtirol international bekannter zu machen. Durch die Teilnahme an Initiativen, beispielsweise dem "Valentino Braitenberg Award for Computational Neuroscience", den die Bernstein Stiftung alle zwei Jahre an renommierte Wissenschaftler vergibt, "erinnern wir nicht nur an einen der berühmtesten Südtiroler Wissenschaftler, es gelingt uns auch, Forschende aus Südtirol der Fachbereiche Biomedizin, Biotechnologie und IT, die an der Eurac, der Freien Universität Bozen oder im NOI Techpark tätig sind, im internationalen Kontext bekannt zu machen und zu vernetzten", betont Abteilungsdirektor Zingerle weiter. Die neue Anwendungsrichtlinie regelt nun im Detail, in welcher Form das Land an solchen Aktionen auf gesamtstaatlicher Ebene, in der Europaregion und auf internationaler Ebene beteiligen oder diese fördern kann und macht gleichzeitig die Verfahren für die Vergabe transparenter.

Einen Überblick über die Fördermaßnahmen des Landes in den Bereichen Innovation und Forschung geben die Webseiten des Landes.

LPA/sf/jw

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Beschlüsse der Landesregierung vom 11-12-2019