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Wengen: Mehr Gewicht auf landschaftliche Besonderheiten

Die Bauleitplanänderungen von Wengen hat die Landesregierung teilweise genehmigt: Zwei Weiler erhalten eine kleine Tourismuszone, ein Weiler liegt in einer landschaftlichen Besonderheit.

Zwei kleine Tourismuszonen in Wengen im Gadertal angenommen, eine abgelehnt: Dies hat die Landesregierung zu einem von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer in der heutigen (21. Jänner) Sitzung der Landesregierung vorgebrachten Beschluss entschieden. Die Gemeinde Wengen hatte Bauleitplanänderungen eingereicht, darunter auch die Ausweisung von drei neuen Tourismuszonen.

Für diese drei Projekte lag ein negatives Gutachten der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung vor, die in drei Weilern von Wengen geplant waren: Cians, Tolpȅi und Coz.

Die Landesregierung hat die drei Standorte bewertet – nach nachhaltigen Kriterien, wie Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer berichtet: "Die Arbeit zum neuen Gesetz Raum und Landschaft hat bewirkt, dass wir mit größerer Sensibilität Eingriffe außerhalb von geschlossenen Ortschaften bewerten."

Die kleinen Tourismuszonen in Cians und in Tolpȅi wurden angenommen: Beide Weiler weisen mit mehr als zehn Wohngebäuden und einer Baudichte von 1,0 bereits den Charakter eines Siedlungsgebietes auf. Außerdem gibt es bereits touristische Aktivitäten. Und nicht zuletzt fügen sich die in diesen beiden Weilern vorgesehenen Projekte in die kompakte Siedlungsstruktur ein.

Die Änderung im Weiler Coz hingegen hat die Landesregierung abgelehnt. Ausschlaggebend waren zum einen die landschaftlichen Besonderheiten, in die die bestehenden Wohngebäude gebaut worden sind, aber auch der Schutz dieser Gebäude im Ensemble.

Die Landesrätin erklärt dazu: "Niemand von uns fordert, dass keine Entwicklung der Orte möglich sein soll. Im Gegenteil. Aber es ist an der Zeit, dass wir landschaftlichen Besonderheiten in und rund um unsere Orte einen hohen Wert zuteilwerden lassen."

Für die beiden genehmigten Projekte hat die Landesregierung eine Bedingung festgeschrieben: Beide müssen dem Landesbeirat für Baukultur und Landschaft zur Überprüfung und für eventuelle Anpassungen vorgelegt werden.

LPA/gst