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BÜKV: Entwurf des zweiten Teilvertrags vorgestellt

Der zweite Teilvertrag zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV liegt unterschriftsreif vor. Die öffentliche Delegation mit Generaldirektor Steiner an der Spitze hat ihn heute vorgestellt.

Fünf Stunden lang saßen sich bei der heutigen Vorstellung des BÜK-Teilvertrags öffentliche Delegation und Gewerkschaften am Bildschirm gegenüber.

Die Verhandlungen zur Erneuerung des dreijährigen bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für den öffentlichen Dienst (BÜKV) 2019-21 sind einen großen Schritt weiter. Im Rahmen einer virtuellen Verhandlungsrunde hat heute (4. November) die öffentliche Delegation um Generaldirektor Alexander Steiner und Personalchef Albrecht Matzneller den in den vergangenen Wochen erarbeiteten Vertragsentwurf den Gewerkschaftsvertretungen vorgestellt. An der Videokonferenz nahmen auch zwei Mitglieder der Landesprüfstelle teil, Koordinatorin Elena Eccher und Cinzia Flaim, die den Teilvertrag aus rechtlicher Sicht begutachten werden.   

60 Millionen Euro für BÜK-Teilvertrag II

Optimistisch zeigte sich heute der Generaldirektor: "Wir haben in den vergangenen Wochen und auch gestern Abend noch bis 22 Uhr an der vorliegenden Fassung gearbeitet mit dem Ziel, am kommenden Montag (9. November) abzuschließen. Dann könnte der BÜK-Teilvertrag II der Landesregierung am 17. November zur Genehmigung unterbreitet werden." Diese "sportliche Vorgehensweise" mache es möglich, die vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 60 Millionen Euro zu nutzen und diese so unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zukommen zu lassen.

Inflation: Plus 1,1 Prozent ab 2021

Der heute vorgelegte Vertragsentwurf sieht für die öffentlich Bediensteten ab dem 1. Jänner 2021 einen weiteren Inflationsausgleich der Gehälter vor, für die im kommenden Jahr der IPCA-Index von 1,1 zur Anwendung kommt. Dies sei eine wesentliche Neuerung in diesem dreijährigen BÜKV, betonte der Direktor der Landespersonalabteilung. "Mit diesem Vertrag haben wir jeweils zum 1. des Jahres die IPCA-basierte Inflationsanpassung ausbezahlt. 2019 waren es 0,9 Prozent, 2020 dann 1,0 Prozent." Ein eventueller Ausgleich zur effektiv erhobenen Inflationsrate soll dann im Zuge der Vertragsverhandlungen 2022-24 bis spätestens 30. Juni 2023 erfolgen.

Für das Mittagessen bis zu sieben Euro

Besserstellungen sind im Bereich des Benefits Mensadienst beziehungsweise Essensgutscheine vorgesehen, wo - unter Berücksichtigung laufender Verträge und Abkommen - eine graduelle Anhebung bis zu sieben Euro vorgesehen ist. Bedienstete, die "smart" arbeiten, haben kein Anrecht auf diese Begünstigung.

Reglung für das Smart Working

Dem Smart Working ist im Vertragsentwurf ein eigener Abschnitt gewidmet. Personalchef Matzneller verwies auf die Bedeutung dieser Rahmenregelung, die in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften erarbeitet worden sei. Ihre Verankerung im BÜKV mache es möglich, über die Zeit des Covid-19-Notstands hinaus Smart Working als zusätzliche Arbeitsform zu nutzen und unabhängig von staatlichen Vorgaben zu gestalten. "Smart" gearbeitet wird auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung.

IT-Bonus für Lehrpersonen

Ein IT-Bonus von 500 Euro ist für die Pädagogischen Fachkräfte der Kindergärten, die Integrationslehrpersonen und die Lehrpersonen der Berufs- und Fach- und Musikschulen vorgsehen, die im Schuljahr 2019/20 kurzfristig auf Fernunterricht umgestellt und dabei vielfach auf ihre eigene technologische Ausstattung zurückgegriffen haben. "Es handelt sich um eine Anerkennung für die Leistungen der Pädagogen in einer schwierigen Zeit, die wir in ähnlicher Form auch den Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art zuerkennen werden", sagte Generaldirektor Steiner heute Abend.

Insgesamt 300 Millionen Euro für BÜKV 2019-21

Die BÜKV-Verhandlungen betreffen rund 33.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst - von der Landesverwaltung über den Landesgesundheitsdienst, die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime bis hin zum Wohnbauinstitut und den Verkehrsämtern von Bozen und Meran. Mit der Unterzeichnung des ersten Teilvertrages Ende 2019 waren für den Dreijahreszeitraum 2019-21 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, 60 davon würden mit Unterzeichnung des zweiten Teilvertrags zweckgebunden. 

LPA/jw

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