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Coronavirus: Sechs weitere Cluster-Gemeinden

Aufgrund des stark steigenden Infektionsgeschehens gelten ab morgen auch für Gais, Bruneck, Olang, Kaltern, Natz-Schabs und Klausen die einschränkenderen Corona-Bestimmungen.

Weitere sechs Südtiroler Gemeinden gelten ab morgen (7. November) als "rote Zone" und sind einschränkenderen Bestimmungen gegen die Verbreitung des Coronavirus unterworfen. Es handelt sich dabei um die Gemeinden Bruneck, Gais, Kaltern, Klausen, Natz-Schabs und Olang. Die Entscheidung ist am heutigen (6. November) Nachmittag auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann und auf der Grundlage der Daten des Südtiroler Sanitätsbetriebs von Landeshauptmann Arno Kompatscher getroffen worden. Somit gelten in diesen sechs Gemeinden die einschränkenden Bestimmungen, wie sie bereits in weiteren 27 der 116 Südtiroler Gemeinden zur Anwendung kommen.

Einschränkungen für 14 Tage

Der Landeshauptmann hat die Verordnung (Nr. 67), mit der die Sondermaßnahmen für die so genannten Cluster-Gemeinden erlassen werden, am heutigen Nachmittag unterzeichnet. Die Maßnahmen treten um Mitternacht in Kraft und gelten vorerst 14 Tage lang bis zum 20. November 2020.

Die Einstufung als Cluster-Gemeinde, also als Gemeinde mit einem hohen Infektionsgeschehen, erfolgt auf der Grundlage verschiedener Indikatoren, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb ermittelt, darunter die Neuinfektionen im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Überschreiten diese die drei Neuansteckungen je 1000 Einwohner am Tag oder zehn auf 1000 Einwohner in zwei Wochen, so werden die Gemeinden unter die Lupe genommen und das Infektionsgeschehen anhand der Anzahl der Infektionsherde analysiert. Berücksichtigt werden dabei zudem die Anzahl der symptomatischen, positiv getesteten Personen, die Zahl der Krankenhaus-Aufnahmen mit entsprechendem Schweregrad und die Anzahl der Personen in Quarantäne.

Die neue Verordnung Nr. 67 liegt der Presseaussendung bei und kann - wie alle bisherigen Verordnungen - im Corona-Webportal des Landes Südtirol eingesehen werden. Im Corona-Portal ist zudem auch die neue Selbsterklärung zu finden.

 

LPA/jw