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Kombiverkehr auf Schiene: Bis 15. November um Beitrag ansuchen

Das Land fördert den begleiteten und unbegleiteten kombinierten Schienenverkehr zwischen Brenner und Salurn. Unternehmen können noch bis 15. November um einen Beitrag ansuchen.

Beiträge gibt es für intermodal versendete Transporteinheiten zwischen Brenner und Salurn im Kalenderjahr 2021. (Foto: LPA/Daniel Rabanser)

Für alle intermodal versendeten Transporteinheiten (Lastkraftwagen, Anhänger, Sattelanhänger, Wechselaufbau, Container usw.), die vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 zwischen Brenner und Salurn im begleiteten oder unbegleiteten kombinierten Verkehr befördert werden, werden Beiträge gewährt.

Damit will das Land Südtirol Verkehr von der Straße auf die Schiene und auf alternative Verkehrsmittel verlagern. Dies entspricht einem der vorrangigen Ziele der Mobilitätspolitik des Landes, wie Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider erklärt: "Die Förderung des kombinierten Güterverkehrs auf Schiene ist nur eine der vielen Maßnahmen, um den Warentransport auf Schiene attraktiver zu gestalten." In erster Linie gehe es laut Alfreider darum, Umwelt und Anrainer entlang der Nord-Süd-Route im WipptalEisacktal und Unterland zu entlasten.

Ansuchen können multimodale Transportunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen, die ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben und Schienengüterverkehrsleistungen im Land Südtirol auf der Strecke Salurn-Brenner und umgekehrt erbringen.

Die Beitragsansuchen können noch bis 15. November 2020 auf den von der Landesabteilung Mobilität online bereitgestellten Formularen im Landesamt für Eisenbahnen und Flugverkehr an die PEC-Adresse transport.trasporti@pec.prov.bz.it eingereicht werden.

Weitere Informationen auf dem Dienstleistungsportal der Internetseite des Landes Südtirol.

LPA/rc

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