Förderung Trink- und Löschwasserleitungen
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 676 vom 06.08.2019 wurden diese Förderungen für unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Nicht von der Aussetzung betroffen sind Anträge, welche aufgrund klimatischer Ereignisse oder schwerwiegender Auflagen der öffentlichen Verwaltung als dringlich und unaufschiebbar erklärt werden. Es gelten die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 306 vom 03.05.2022
Für weitere Informationen stehen die Techniker des Amtes für Bergwirtschaft zur Verfügung.
Amt für Bergwirtschaft
Brennerstraße 6
39100 Bozen
Tel: 0471/415360
bergwirtschaft@provinz.bz.it
bergwirtschaft.ecmontana@pec.prov.bz.it
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Wofür kann angesucht werden
- Bau und Sanierung von Trink- und Löschwasserversorgungsanlagen im ländlichen Raum
Höhe der Beihilfe
- Das Vorhaben kann von 40% bis maximal 75 % der anerkannten Kosten gefördert werden.
Wer kann ansuchen
- Landwirtschaftliche Unternehmer
- Gemeinden
- Eigenverwaltungen B.N.R
- Interessentschaften
- Konsortien
Was ist zu tun
Das Beitragsgesuch mit den notwendigen Anlagen ist (vorzugsweise digital) an das Amt für Bergwirtschaft (bergwirtschaft.ecmontana@pec.prov.bz.it) zu senden.
Rechtsquellen
- Landesgesetz vom 21. Oktober 1996. Nr. 21, Artikel 43 - 49 (Externer Link)
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1328 vom 17.11.2015terner Link)
- Beschluss der Landesregierung Nr. 676 vom 06.08.2019
- Beschluss der Landesregierung Nr. 306 vom 03.05.2022