Überspringen Sie die Navigation

Beschlüsse der Landesregierung

Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.

 eGov-Dienst für die Ausfertigung eines Beschlusses

Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die vom Gesetz vorgesehene und erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.