Überspringen Sie die Navigation

Beschlüsse der Landesregierung

Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.

 eGov-Dienst für die Ausfertigung eines Beschlusses

Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die vom Gesetz vorgesehene und erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.

Ergebnisse: 500 Beschlüsse gefunden
Nummer Datum Betreff Typologie Download
192 26.03.2024 Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an Unternehmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013)
194 26.03.2024 Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für Vorhaben in den Bereichen Energie, Umwelt und Klimaschutz Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013)
193 26.03.2024 Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013)
154 19.03.2024 Richtlinien für die Vergabe der Preise "Research-" und "Women in Science-" sowie "Junior Research-Award Südtirol /Alto Adige" Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013)
153 19.03.2024 Richtlinien für die Genehmigung und die Gewährung von Beiträgen für ergänzende Linienverkehrsdienste und Liniendienste von Gemeindeinteresse sowie Eigenschaften und Ausrüstung der eingesetzten Fahrzeuge Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013)
136 12.03.2024 Änderung von Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für Vorhaben in den Bereichen Energie, Umwelt und Klimaschutz Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013)
135 12.03.2024 Änderung von Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013)
134 12.03.2024 Änderung von Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an Unternehmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013)
104 27.02.2024 Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für die Errichtung von Abfallbewirtschaftungsanlagen und für Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013)
86 27.02.2024 Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Artikeln im Open Access Format "Open-Access-Beiträge" Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013)

(*) Das Dokument kann im Moment nicht heruntergeladen werden, es wird so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.