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Zuständigkeiten
Der Landeshauptmann ist das Oberhaupt der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und gleichzeitig Regierungschef.
Laut Autonomiestatut obliegen dem Landeshauptmann u. a. folgende Aufgaben:
die politische und rechtliche Vertretung der Provinz, deren Einheit er verkörpert; die Beurkundung der Gesetze und die Verlautbarung der Verordnungen des Landes; der Erlass bestimmter dringlicher Maßnahmen auf dem Gebiet des öffentlichen Sicherheits- und Gesundheitswesens; die Teilnahme an den Sitzungen des Ministerrats in Rom, wenn dieser Fragen behandelt, die die Provinz betreffen, oder wenn dieser Angelegenheiten entscheidet, die die Anwendung des Grundsatzes des Schutzes der deutschen und der ladinischen Minderheit betreffen; die Zuteilung der Aufgabenbereiche auf die Mitglieder der Landesregierung, wobei er Aufgabenbereiche auch sich selber vorbehalten kann; die Ausübung von Befugnissen der Behörde der öffentlichen Sicherheit auf bestimmten Sachgebieten; der Abschluss von Verträgen; die Vornahme von Enteignungen im öffentlichen Interesse u.a.m. In der Landesregierung führt er den Vorsitz bei deren Sitzungen und leitet deren Arbeiten.
Video: Arbeitsprogramm
28.01.2009
Luis Durnwalder: Arbeitsprogramm (1:37)
In den Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmanns fallen:
die Generaldirektion
mit den Abteilungen
- Präsidium
- Zentrale Dienste
- Anwaltschaft des Landes
- Landesinstitut für Statistik
- Europa-Angelegenheiten
das Ressort für örtliche Körperschaften, Brand- und Zivilschutz, Forstwirtschaft, Wasserschutzbauten, Land- und forstwirtschaftliches Versuchswesen
mit den Abteilungen
- Örtliche Körperschaften
- Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung
- Brand- und Zivilschutz
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Wasserschutzbauten
- Land- und forstwirtschaftliches Versuchswesen