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Ökologische/biologische Produktion
Allgemeine Informationen für Produzenten
Die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen wird mit gemeinschaftlichen Bestimmungen durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 geregelt. Sie geben die Mindestanforderungen bei der ökologischen/biologischen Erzeugung, der Aufbereitung, der Verarbeitung, der Lagerung, der Verpackung, der Vermarktung und dem Import aus Drittländern vor. Zudem werden die Kennzeichnung und das Kontrollverfahren beschrieben, welche die Einhaltung der biologischen Produktionsweise garantieren. Durch das Landesgesetz Nr. 3/2003 wird die Umsetzung des in den genannten Verordnungen festgelegten Kontrollverfahrens geregelt. Dabei werden private Kontrollstellen für die Tätigkeit der Kontrolle im ökologischen Landbau zugelassen und in der Folge werden die kontrollierten Unternehmen in das entsprechende Landesverzeichnis eingetragen.
| Auflistung der Bio-Kontrollstellen [PDF 512 kb] | |
| Beschluss zur Kennzeichnung von Bioprodukten und Festlegung der Betriebsgröße [PDF 512 kb] | |
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Dekret zur Bestimmung des Beginns des Umstellungszeitraumes [PDF 512 kb] |
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| Entwicklung des Biolandbaus bis 2011 [PDF 512 kb] | |
| Rundschreiben Ansuchen Ausnahmegenehmigung [PDF 512 kb] | |
| Landesverzeichnis der Ökounternehmen 2010 - Liste [PDF 512 kb] | |
| Landesverzeichnis der Ökounternehmen 2011 - Statistik [PDF 512 kb] | |
| Merkblatt Bioanbau 2011 [PDF 512 kb] | |
| Pressemitteilung Kontrollpflicht Vermarktung [PDF 512 kb] | |
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Allgemeine Informationen für Produzenten
Meldung der biologischen Tätigkeit
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