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Bonifizierungs-und Bodenverbesserungskonsortien

Die Bonifizierungskonsortien – juristische Personen öffentlichen Rechts – sorgen für die Ausführung, die Instandhaltung und den Betrieb der Bonifizierungs- und anderen Anlagen im gemeinsamen Interesse mehrerer Grundstücke.
In den für die Bonifizierungskonsortien festgesetzten Formen können auch Bodenverbesserungskonsortien – juristische Personen des Privatrechts – für die Ausführung, die Instandhaltung und den Betrieb der Bodenverbesserungsanlagen im gemeinsamen Interesse mehrerer Grundstücke gegründet werden.
Beide werden im Sinne des Landesgesetzes vom 28. September 2009, Nr. 5, gegründet.
Gründung
Nützliche Informationen und Formblätter für die Gründung eines Bodenverbesserungskonsortiums
Erweiterung / Richtigstellung des Einzugsgebietes
Nützliche Informationen und Formblätter für die Erweiterung bzw. Richtigstellung eines Bodenverbesserungs- oder Bonifizierungskonsortiums
Anerkennung der Rechtsnatur
Nützliche Informationen und Formblätter für die Anerkennung der Rechtsnatur eines Bodenverbesserungskonsortiums.
Landesverband
Die Konsortien Südtirols können dem Landesverband der Bonifizierungs-, Beregnungs- und Bodenverbesserungskonsortien beitreten.