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Bonifizierungs-und Bodenverbesserungskonsortien

Bonifizierungs-und Bodenverbesserungskonsortien

Die Bonifizierungskonsortien – juristische Personen öffentlichen Rechts – sorgen für die Ausführung, die Instandhaltung und den Betrieb der Bonifizierungs- und anderen Anlagen im gemeinsamen Interesse mehrerer Grundstücke.
In den für die Bonifizierungskonsortien festgesetzten Formen können auch Bodenverbesserungskonsortien – juristische Personen des Privatrechts – für die Ausführung, die Instandhaltung und den Betrieb der Bodenverbesserungsanlagen im gemeinsamen Interesse mehrerer Grundstücke gegründet werden.
Beide werden im Sinne des Landesgesetzes vom 28. September 2009, Nr. 5, gegründet.

 


 


Satzungen

Satzungen

Mustersatzungen  der  Bodenverbesserungskonsortien:


Gründung

Nützliche Informationen und Formblätter für die Gründung eines Bodenverbesserungskonsortiums


Erweiterung / Richtigstellung des Einzugsgebietes

Nützliche Informationen und Formblätter für die Erweiterung bzw. Richtigstellung eines Bodenverbesserungs- oder Bonifizierungskonsortiums


Anerkennung der Rechtsnatur

Nützliche Informationen und Formblätter für die Anerkennung der Rechtsnatur eines Bodenverbesserungskonsortiums.


Landesverband

Die Konsortien Südtirols können dem Landesverband der Bonifizierungs-, Beregnungs- und Bodenverbesserungskonsortien beitreten.


Zuständiges Landesamt

Amt für ländliches Bauwesen