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Förderungen und Ermäßigungen
Förderungen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum
Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELR) ist am 12. September 2007 mit Entscheidung Nr. 4153 von der EU genehmigt worden. Der definitive Text wurde von der Landesregierung am 01. Oktober 2007 mit Beschlussnummer 3241 genehmigt.
Ökologische/biologische Produktion
Für die bei der jährlichen ordentlichen Kontrolle anfallenden Kosten werden 80% rückerstattet
Viehwirtschaft und Tierschutz
Schlachtung, Vernichtung, Sanierung, Tiergesundheit, Versicherungsschutz ...
Gebührenermäßigungen
Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe, Anerkennung der Qualifikation als berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer
Erstniederlassungsprämie für Junglandwirte
Unterstützung von Junglandwirten bei der Betriebsübernahme