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Meldung einer Tierbewegung
Die Bewegungen von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen innerhalb Südtirols müssen laut Dekret des Landesveterinärdirektors Nr. 31.12/464892 vom 19.08.2009 innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden. Bei Tieren, die hingegen über Versteigerungen vermarktet werden, müssen die Tierbewegungen NICHT gemeldet werden, da dies die Versteigerungsorganisationen vornehmen. Bei Rindern ist der Pass auf jeden Fall auf der Rückseite mit den Daten des neuen Tierhalters zu aktualisieren.
Bei Bewegungen von Pferden, Esel und Maultieren ist ausschließlich die Meldung bei der Vereinigung der Südtiroler Tierzuchtverbände, durch Vorweisen des Passes, zu machen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an den gebietszuständigen Amtstierarzt