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Das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen
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- Um den Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers bzw.
eine Tätigkeit, die in der geschäftsmäßigen
oder entgeltlichen Beförderung von Gütern mit
Kraftfahrzeugen besteht, auszuüben, muss der Unternehmer
im Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen
der zuständigen Region oder Provinz eingetragen sein,
wo er auch in der Handelskammer eingetragen ist.
- Das Berufsverzeichnis für die autonome Provinz Bozen
wird vom Amt für Planung und Gütertransport
geführt.
- Im online-Berufsverzeichnis findet man die zum aktuellen
Zeitpunkt eingetragenen Unternehmen.
- Das Berufsverzeichnis ist im Sinne des Artikels 1 des
Gesetzes Nr. 298 vom 6. Juni 1974 öffentlich.
- Die abgerufenen Angaben haben keine gesetzliche Gültigkeit.
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Berufsverzeichnis
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