Kunstwettbewerb

"Wege zum Stadtmuseum"

Art. 1

AUSLOBER UND GEGENSTAND

Die "Heinrich von Stuck Gen.m.b.H." für das Forum "Michael Pacher Werkstatt" schreibt einen öffentlichen Wettbewerb zum Thema "Wege zum Stadtmuseum" aus.

Art. 2

TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Zugelassen sind Kuratoren, Zusammenschlüsse von Künstlern und einzelne Künstler. Bei Künstlerzusammenschlüssen muß ein verantwortlicher Koordinator ernannt werden, der für den Auslober als Anprechpartner dient; nur dem Zusammenschluß als Gruppe gegenüber ist der Auslober verpflichtet.

Nicht teilnehmen dürfen:

  1. Preisrichter sowie deren Ehegatten und Verwandte bis zum zweiten Grad
  2. Teilhaber, Arbeitgeber, Angestellte und Mitarbeiter der Preisrichter, sofern das Arbeitsverhältnis dauernd und geregelt ist
  3. Mitglieder des Forums "Michael Pacher Werkstatt"
  4. Bedienstete der "Heinrich von Stuck Gen.m.b.H."
  5. Personen, die in einem öffentlichen Dienstverhältnis stehen, sofern die Dienststelle, welcher die betreffende Person angehört, Aufgabenbereiche zu behandeln hat, die Gegenstand des ausgeschriebenen Wettbewerbs sind.

Art. 3

WETTBEWERBSAUFGABE

Die Aufgabe des Wettbewerbes besteht darin, ein Konzept zu erstellen, um mittels Kunst eine Verbindung zwischen dem Brunecker Stadtmuseum und den umliegenden Stadtbereichen zu schaffen.

Die Auslobung erfaßt nicht nur die Erstellung eines Projektes, sondern auch dessen praktische Umsetzung.

Art und Anzahl der Objekte, ihre Standorte bzw. die Konstellationen, die sich durch deren Plazierung ergeben, sind nicht vorgegeben und unterliegen dem Ermessen des Teilnehmers.

Entscheidend für die Beurteilung durch die Jury sind die künstlerische Qualität, die Orginalität, die Realisierbarkeit und die Berücksichtigung der Aufgabenstellung.

Teil des Projektes ist eine detaillierte Veranschlagung der voraussichtlichen Kosten.

Dieser Betrag beinhaltet:

  1. Honorare des oder der Künstler und die Herstellungskosten für die Kunstwerke
  2. Kosten für den Transport und die Aufstellung, Montage, Anbringung, Installierung usw. der Kunstwerke
  3. Kosten des oder der Künstler für die Beaufsichtigung der Arbeiten und der Handwerker bei der Installierung der Kunstwerke.

Die eventuell entstehenden Kosten für bauliche Vorkehrungen zur Installierung der Kunstwerke (Fundamente, Hängevorrichtungen, Leitungen und dergleichen oder auch deren Ausführung sind nicht Teil des Projektes, müssen darin aber veranschlagt werden.

Bei der Entwicklung des Projektes müssen folgende Umstände berücksichtigt werden:

Die Bodenbeläge des Vorhofs und der umliegenden Straßen des Stadtmuseums können einer Änderung unterliegen. Bei einer eventuellen Gestaltung oder Einbeziehung von umliegenden Häuserfassaden werden private und zum Teil auch denkmalschützerische Interessen berührt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Auslober lediglich den Wettbewerb ausschreibt und durchführt. Keinem eingereichten Projekt, unabhängig von der Bewertung durch die Jury, entsteht ein Recht auf Realisierung. Die eventuelle Realisierung eines Projektes steht im ausschließlichen Ermessen der Stadtgemeinde Bruneck und kann unabhängig von der Bewertung durch die Jury erfolgen.

Art. 4

AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN

Die Wettbewerbsteilnehmer erhalten folgende Unterlagen:

  1. Wettbewerbsbestimmungen
  2. Lageplan
  3. Photographische Ansichten (Stadtmuseum und umliegende Stadtgebiete)

Am 12. Juli, 4. und 11. Oktober 1997 besteht die Möglichkeit eines Lokalaugenscheins in Begleitung wenigstens eines Mitgliedes der Wettbewerbsjury und eines Technikers der Gemeinde. Interessierte können unter der Telefonnummer 0474/555275 (Montag bis Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr - Herrn Bruno Rubner verlangen) einen genaueren Termin und Treffpunkt vereinbaren.

Art. 5

GEFORDERTE UNTERLAGEN

Von den Teilnehmern werden folgende Wettbewerbsleistungen gefordert:

  1. Unterlagen zur Verdeutlichung des Konzeptes: Darstellung aller Objekte des Kunstprojektes (Skizzen, Texte, Pläne oder auch Modelle) mit genauen Angaben über Größe und Material
  2. Ein Bericht mit der Beschreibung des Gesamtkonzeptes, der Beschreibung der einzelnen Objekte und Situationen, der Materialien und der notwendigen Eingriffe
  3. Bindender Kostenvoranschlag für die Ausführung des Kunstprojektes
  4. Bindender Kostenvoranschlag zur Installierung der Kunstwerke

Jeder Teilnehmer oder jede Künstlergruppe darf nur ein Gesamtkonzept einreichen. Änderungen an den Objekten sind nur unter Beibehaltung des Gesamtkonzeptes und nur mit dem Einverständnis des Auslobers möglich.

Die Unterlagen müssen in einer der folgenden Sprachen abgefaßt werden: Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch.

Art. 6

ABGABE DER ENTWÜRFE

Die Abgabe der Entwürfe erfolgt anonym. Ist die Anonymität nicht gewährt, so hat dies den unmittelbaren Ausschluß aus dem Wettbewerb zur Folge. Alle Unterlagen müssen in einem verschlossenen Umschlag oder Paket, versehen mit einer sechsstelligen Zahl und der Aufschrift "Kunstwettbewerb ‘Wege zum Stadtmuseum’" innerhalb 27.02.1998 - 12.00 Uhr bei folgender Adresse einlangen und zwar unabhängig von der Form der Übermittlung:

Heinrich von Stuck Gen.m.b.H.
Michael-Pacher-Haus
Kapuzinerplatz 3 e
39031 Bruneck (BZ) - Italien
Telefon 0474/411327
Fax 0474/555368

In diesem Umschlag muß weiters ein verschlossener Umschlag enthalten sein, der die sechsstellige Zahl, den Namen und die Adresse des oder der Teilnehmer enthält. Der erste und der zweite Umschlag müssen mit Siegellack verschlossen sein.

Verspätungen sind, aus welchem Grund auch immer, nicht zugelassen.

Art. 7

WETTBEWERBSJURY

Die Entwürfe werden von einer Jury nach deren konzeptionellen und künstlerischen Inhalte geprüft. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.

Die internationale Jury besteht aus einem Mitglied des Forums "Michael-Pacher-Werkstatt" und anerkannten Kunstsachverständigen.

Die Betreuung und die Sekretariatsarbeiten werden vom Büro der "Heinrich von Stuck Gen.m.b.H." (Adresse siehe oben) im Auftrag koordiniert und durchgeführt.

Art. 8

PRÄMIEN UND VERGÜTUNGEN

Die Jury kann folgende drei nicht teilbare Prämien vergeben:

  1. Preis: 20 Millionen Lire
  2. Preis: 12 Millionen Lire
  3. Preis: 8 Milionen Lire

Falls ein Projekt tatsächlich realisiert wird ist der genannte Beitrag als Vorschluß auf das Projektvorhaben zu betrachten.

Für Anerkennungspreise stehen insgesamt 5 Millionen Lire zur Verfügung. Die prämierten Entwürfe gehen ins Eigentum der Stadtgemeinde Bruneck über. Die Künstler behalten das Urheberrecht über ihre Entwürfe.

Die Jury behält sich das Recht vor, keinen ersten Preis zu vergeben.

Art. 9

VERÖFFENTLICHUNG DES WETTBEWERBSERGEBNISSES

Der Ausgang des Wettbewerbes kann von der Verwaltung in Zeitungen und in der Fachpresse veröffentlicht werden. Außerdem werden alle Teilnehmer über den Ausgang des Wettbewerbes schriftlich verständigt.

Die eingereichten Arbeiten werden im Rahmen einer Ausstellung vorgestellt, wobei sich der Auslober das Recht vorbehält, einen Ausstellungskatalog zu erstellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb geben der oder die Teilnehmer ihr unwiderrufliches Einverständnis für die Ausstellung und für die Publikation im Ausstellungskatalog.

Die nicht prämierten und angekauften Entwürfe müssen innerhalb von 60 Kalendertagen nach Beendigung der Ausstellung abgeholt werden. Der genaue Ort wird mit den Wettbewerbsergebnissen bekanntgegeben. Nach diesem Termin erlischt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung.

Art. 10

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Einreichung der Vorschläge bringt für die Künstler die volle Annahme aller obenangeführten Bedingungen mit sich.

 


zurück zur Homepage

 


Südtiroler Bürgernetz - Startseite suchen Sie im Südtiroler Bürgernetz oder im restlichen Internet nach dem gewünschten Begriff für Wünsche, Änderungsvoerschläge, Fehlerhinweise, usw. klicken Sie bitte hier Autonome Provinz Bozen - Startseite
diese Seite wurde am 15/04/98 aktualisiert - Copyright by Südtiroler Informatik AG  ã 1997