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Kommunikationsinfrastrukturenplan (KIS)
Die Landesregierung erstellt einen Landesfachplan der Kommunikationsinfrastrukturen. Dieser Landesfachplan umfasst die wesentlichen Übertragungsnetze und die Senderstandorte der öffentlichen und privaten Rundfunkdienste und der Kommunikationsdienste von öffentlichem Interesse.
Durch diesen Fachplan soll erreicht werden, dass die Informationen über den Infrastrukturbestand und die Planungen der einzelnen Netzbetreiber systematisch zusammengeführt und gegenseitig abgestimmt werden können, mit dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung und die Belange der Landschaft und der Raumordnung zu schützen. Grundsätzlich soll die Versorgung mit einer möglichst geringen Anzahl von Antennenanlagen gewährleistet werden.
- Der Plan wird laut Landesgesetz Nr. 6 vom 18. März 2002, Art. 7/bis und auf Basis der Durchführungsverordnung DLH Nr. 24 vom 29.04.2009 erstellt
Der Fachplan ist in Ausarbeitung.
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Formulare KIS
Kompetenzen KIS
Koordinationsstelle
Beim Labor für physikalische Chemie (Amt. 29.8) der Landesagentur für Umwelt wird eine Koordinationsstelle als einzige Anlaufstelle für alle Anträge betreffend Kommunikationsinfrastrukturen eingerichtet. Die Koordinationsstelle koordiniert die Verwaltung des Katasters der Emissionsquellen elektromagnetischer Felder und sorgt für die regelmäßige Aktualisierung der Daten.
Dienststellenkonferenz für Kommunikationsinfrastrukturen (KIS)
Der Vorsitz der KIS Dienstellenkonferenz wird im Sinne des Art. 18 Abs. 5 des Landesgesetzes Nr. 17 vom 22. Oktober 1993 vom Direktor der Landesagentur Dr. Luigi Minach wahrgenommen.