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Home > Naturparkbetreuer
 
Ausgefüllte Anmeldeformulare können im Amt für Naturparke, Rittner-Straße 4, 39100 Bozen bis spätestens 12.00 Uhr innerhalb des 05.03.2010 abgegeben werden.
Voraussichtliche Prüfungstermine: 07.04. und 08.04.2010 
Verpflichtende Fortbildungskurse: 26. bis 28.05.2010 und 07. bis 11.06.2010
Saisonaler Naturschutzdienst
Berufsbild des saisonalen Schutzgebietsbetreuers
Download: Gesuch und Kriterien
Fotoarchiv
Schutzgebietsbetreuer/innen

Naturparkbetreuer
   
Saisonaler Naturschutzdienst
Alljährlich während der Sommermonate, Juli, August, September werden in den Südtiroler Naturparken 20 Schutzgebietsbetreuer/innen eingesetzt. Die Erfahrung der letzten Jahre hat dem Amt für Naturparke gezeigt, daß gerade während der Hochsaison mit starkem Besucherdruck ein konstanter Informationsdienst in den Naturparken unerläßlich ist und einen wichtigen Beitrag zur Umwelt- und speziell Naturparkbildung leistet.


Hauptaufgabe des Schutzgebietstreuers ist es, die Besucher des Naturparks auf die Ziele des Schutzgebietes aufmerksam zu machen und zu mehr Verständnis für Natur und Umwelt anzuregen. Sie werden in den sieben Naturparken Südtirols eingesetzt und sind neben der Besucherlenkung und Information vermehrt auch für die Umweltbildung und -erziehung zuständig.

Zum Naturschutzdienst können sich alle naturinteressierten Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr mit tiefreichenden naturkundlichen Kenntnissen, einem fundiertem Wissen auf dem Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes, pädagogischem Talent und Kontaktfreudigkeit bewerben.
Kriterien für die Aufnahme zum Dienst ist der Zweisprachigkeitsnachweis C und die Nähe zum Einsatzgebiet. Alle Kandidaten, welche die Grundvoraussetzungen erfüllen, müssen sich einem mündlichen Test unterziehen, bei dem die gewünschten Eigenschaften geprüft werden.

Ausgefüllte Anmeldeformulare können im Amt für Naturparke, Rittner-Straße 4, 39100 Bozen bis spätestens 12.00 Uhr innerhalb des 05.03.2010 abgegeben werden. Es gilt der Poststempel.

Für die endgültige Aufnahme in den Dienst muss nach bestandener Prüfung am Ausbildungskurs zum Schutzgebietsbetreuer/in teilgenommen werden. Dieser findet in 2 Blöcken, im Mai und im Juni statt. Der Dienst wird in den Monaten Juli, August und September geleistet.

Alle weiteren Auskünfte sowie die Gesuchsvorlagen sind im Amt für Naturparke in Bozen (Tel.: 0471 417770), in der Außenstelle Meran „Esplanade“, Sandplatz Nr. 10 (Tel.: 0473 252255), in der Außenstelle Bruneck, Rathausplatz 10 (Tel.: 0474 582330), im Naturparkhaus St. Vigil in Enneberg, Katharina Lanz Str. 96 (Tel.: 0474 506120) oder in der Dienststelle Welsberg, Maria am Rainweg 10/A (Tel: 0474 947361) erhältlich.

Zum Berufsbild des saisonalen Schutzgebietsbetreuers
1. Aufgabe: Die Akzeptanz und Unterstützung durch die lokale Bevölkerung und Nutzer zu fördern :
als Ansprechpartner dienen in naturschutz- und schutzgebietsrelevanten Fragen:
  • Nutzung und Pflege der privaten Flächen im Schutzgebiet (Beweidung, Düngung, Mahd usw.)
  • die Schutzgebietsverordnung erklären
  • Informationen über die Schutzgebietsziele erteilen
  • Anregung zur aktiven Mitarbeit im Naturschutz
  • Naturbeobachtungen seitens der Einheimischen/Nutzer registrieren
  • Kontaktpflege
  • Informationsfluss zwischen Einheimischen und Behörde steigern
bei der Informations- und Bildungsarbeit mitwirken bzw.beraten in Besuchereinrichtungen und vor Ort:
  • Besuchereinrichtungen und vor Ort:
  • Führungen über bestimmte Themen/Problemkreise
  • Mitarbeit bei der Ausarbeitung und Organisation von Veranstaltungen (wie z. B. Quizwanderungen)
  • Vorführen von Tonbildschauen, Abhalten von Diavorträgen
  • Betreuen von Lehrpfaden
  • Projekttage organisieren
  • Betreuung der Informationszentren
bei der Öffentlichkeitsarbeit mitwirken bzw. beraten:
  • Mithilfe bei der Erstellung von Informationsmaterialien
  • Verteilung von Informationsmaterialien
2. Aufgabe: Besucher zu betreuen
bei Informations- und Öffentlichkeitsarbeit mitwirken in Besuchereinrichtungen und vor Ort:
  • als Ansprechpartner dienen in naturschutz- und schutzgebietsrelevanten Fragen
  • Erteilung von Auskünften jeglicher Art
  • Führungen über bestimmte Themen/Problemkreise
  • Vorführen von Tonbildschauen, Abhalten von Diavorträgen
  • Mitarbeit bei der Ausarbeitung und Organisation von Veranstaltungen (wie z.B. Quizwanderungen)
Besucher zu einem angemessenen Verhalten zu veranlassen (Geschwindigkeit, Sammelverbote, Hunde an Leine, Wege nicht verlassen usw.)
Erste-Hilfe-Leistungen
 
3. Aufgabe: Erhaltung und Pflege des Schutzgebietes
Beobachtung und Erkennung von Gefährdungen (wenn möglich Beseitigung von Gefahrenstellen)
Überprüfung von Wanderwegen auf Sicherheit, Sauberkeit und Funktionsfähigkeit hin
Überprüfung von Besuchereinrichtungen auf Sicherheit, Sauberkeit und Funktionsfähigkeit hin
Meldung von Beschilderungsmängeln
Mitarbeit bei Forschungsprojekten (z.B. Datenerhebung für wissenschaftliche Studien)
Erfassungen (Besucherzählung, -befragung, Verkehrszählung)
 Download
Gesuch für die Aufnahme in den Naturschutz-Dienst
Informationen zum Naturparkbetreuerdienst 2010
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