Tabelle 3.4.2 - Landesplan zur Futtermittelkontrolle - Jahr 2018 "Art der Tätigkeit";"" "Anz. der Probeentnahmen von Futtermitteln in Viehhaltungsbetrieben, wobei Kraft- und Grundfutter kontrolliert wurde";24 "Anz. der Probeentnahmen laut Landesgesetz Nr.1 vom 22.01.01 für gentechnisch nicht veränderte Produkte";24 "Anz. der Inspektionen in viehhaltenden Betrieben zur Überwachung der Verabreichung von Futtermitteln";389 "Quelle: Betrieblicher Tierärztlicher Dienst"; Landesgesundheitsbericht - Jahr 2018 Ausgearbeitet durch die Beobachtungsstelle für Gesundheit