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Unsere Themen
Örtliche Körperschaften
Laut Artikel 54, Zahl 5 des Autonomiestatutes obliegt der Landesregierung die Aufsicht und die Kontrolle der Gemeindeverwaltungen und der anderen örtlichen Körperschaften.
Gemeinden
In Südtirol gibt es 116 Gemeinden; deren Autonomie ist verfassungsrechtlich verankert. Die Gemeinde vertritt als autonome Körperschaft die örtliche Gemeinschaft, nimmt deren Interessen wahr und fördert deren Entwicklung.
Sport & Freizeit
Das Land Südtirol erkennt den gesellschaftlichen Wert des Sports und der körperlichen Bewegung für die menschliche Entfaltung und die Gesundheitsvorsorge an und unterstützt Vorhaben, die geeignet sind, die Ausübung und Entwicklung des Sports und den Ausbau des Sportstättenbestandes zu fördern.
Förderung öffentlicher Bauarbeiten
Das Amt für die Förderung öffentlicher Bauarbeiten bearbeitet die Finanzierungen an Gemeinden und Bezirksgemeinschaften die in den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und in der Vereinbarung über die Gemeindenfinanzierung vorgesehen sind.
Lizenzen
Der Landeshauptmann übt aufgrund des Autonomiestatutes auf dem Sachgebiet der öffentlichen Betriebe, der Veranstaltungsstätten, der Agenturen u.a.m. die verwaltungspolizeilichen Befugnisse aus.