Hauptinhalt
Gemeinden
Allgemeine Informationen
Bereits mit der staatlichen Gemeindeordnung Gesetz Nr. 142/1990 hat sich der Weg angekündigt, den Italien hinsichtlich der Stärkung der Lokalkörperschafen gehen will...
Aufsicht und Beratung
Laut Artikel 54, Zahl 5 des Autonomiestatutes obliegt der Landesregierung die Aufsicht und die Kontrolle der Gemeindeverwaltungen und der anderen örtlichen Körperschaften....
Genehmigung und Ermächtigung
Hinsichtlich der Gemeinden obliegt der Landesregierung die Beschlussfassung in folgenden Bereichen...
Gemeindenfinanzierung und Stabilitätspakt
Gemäß Artikel 80 des Autonomiestatutes fällt der Bereich der Lokalfinanzen in die gesetzgeberische Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen. Mit Landesgesetz vom 14. Februar 1992, Nr. 6 ist das Land Südtirol diesem Auftrag nachgekommen...
Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)
Ab dem Jahr 2014 ist für die in der Autonomen Provinz Bozen gelegenen Immobilien die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) geschuldet...
Rechnungsrevisoren
Die wirtschaftliche und finanzielle Überprüfung der Verwaltungstätigkeit und der Haushaltswirtschaft der Gemeinden erfolgt durch externe Rechnungsprüfer...
Gemeindesekretäre/Gemeindesekretärinnen
Der Gemeindesekretär bzw. die Gemeindesekretärin ist der ranghöchste Beamte der Gemeinde. Er /sie hängt funktionsmäßig vom Bürgermeister ab und koordiniert die Tätigkeit der leitenden Beamten...
(Letzte Aktualisierung: 07.01.2015)