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Fragen und Antworten

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[Arbeitsschutz]
Darf ein Schuldiener, eine Lehrperson oder eine Assistentin des Sekretariates die Kontollen, die im "Register für period. Kontrollen" vorgesehen sind, übernehmen auch wenn sie nicht die Ausbildung der Ersten Hilfe und des Brandschutzes gemacht haben?
Die Kontrollen im Register der periodischen Kontrollen werden von intern beauftragten Personen durchgeführt. Die Beauftragung einer geeigneten Person liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, in der Schule die Direktorin/der Direktor. Zur Durchführung der Kontrollen bedarf es keiner spezifischen Ausbildung bzw. es muss kein Mitglied der Notfalleinsatzgruppe sein.
Datum: 27.12.2011
[Verwaltungspersonal]
Kann der Sonderurlaub bei Eheschließung nur unmittelbar anschließend an das Hochzeitsdatum oder auch später geplant werden?
Der Sonderurlaub bei Heirat ist an 15 aufeinanderfolgenden Tagen, in denen der Hochzeitstag enthalten ist, zu beanspruchen (BÜKV, Art. 24, Buchstabe a).
Datum: 13.8.2010
[Verwaltungspersonal]
Muss der Hochzeitsurlaub direkt nach der Hochzeit erfolgen oder kann man den Urlaub auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen?
Der Sonderurlaub bei Heirat ist an 15 aufeinanderfolgenden Tagen, in denen der Hochzeitstag enthalten ist zu beanspruchen (BÜKV Art.24, Buchst. a).
Datum: 28.6.2010
[Arbeitsschutz]
Ist es gesundheitlich unbedenklich, in einem 2x3m großen Büro einen Drucker, ein Faxgerät und einen Computer unterzubringen? Wenn die Strahlung und die Staubbelastung, die durch das aufwirbeln der Ventilatoren zustande kommt, berücksichtigt wird?
Die Situation ist unbedenklich, solange die Geräte (Faxgerät und Drucker) nicht ständig in Betrieb sind. Bei regelmäßiger Lüftung des Raumes sind in diesem Falle keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu erwarten. Anders ist die Situation bei Geräten, die von mehreren Personen genutzt werden und dauernd in Betrieb sind. Solche Geräte sind auf jeden Fall aus dem Büro zu entfernen und in einem eigenen Raum mit ausreichender Belüftung unterzubringen.
Datum: 12.2.2009
[Gehälter Lehrpersonal Grund-, Mittel- und Oberschule]
Koennen Lehrer der Grund-, Mittel- und Oberschulen Suedtirols die Gehaltsabtretung von 1/5 in Anspruch nehmen?
Darlehen werden an Lehrpersonen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols vom staatlichen Fürsorgeinstitut "INPDAP" gewährt. Informationen und die entsprechenden Gesuchsvorlagen dazu, können aus den Webseiten des INPDAP entnommen werden (www.inpdap.it: klicken Sie auf der Hompage links im roten Feld auf „credito“ und dann rechts im roten Feld auf „prestiti“ oder „mutui“). Das Gehaltsamt für das Lehrpersonal übernimmt die Rückzahlung der monatlichen Raten, indem es sie vom Gehalt abzieht und an das INPDAP überweist.  Außerdem steht es jeder Lehrperson frei, sich an verschiedene Bankinstitute zu wenden, die diese Art von Krediten anbieten, die über das monatliche Gehalt abgezahlt werden.

 

Datum: 15.10.2007
[Arbeitsschutz]
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte können Sie mir mitteilen, welche Produkte zur Reinigung erlaubt und welche verboten sind. Darf an der Schule "Ajax", "Alkohol" und "Ammoniaca" verwendet werden?

Auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt „Bestimmungen“ finden Sie den Beschluss der Landesregierung vom 19. März 2001, Nr. 827, welcher die erlaubten bzw. verbotenen Inhaltsstoffe der Putzmittel definiert.

Weiters müssen für alle am Arbeitsplatz verwendeten chemischen Produkte, die Sicherheitsdatenblätter aufliegen. Auf Grund der Angaben im Sicherheitsdatenblatt entscheidet der Arbeitgeber (Direktor/in) über die Verwendung bzw. den Ankauf eines Produktes. Die Benutzer müssen über notwendige Vorsichtsmaßnahmen informiert bzw. geschult werden. Grundsätzlich müssen stets gefährliche Produkte durch weniger gefährliche ersetzt werden.

Bei entzündlichen Produkten wie Alkohol, muss darauf geachtet werden, dass die maximal erlaubte Menge von insgesamt 20 l im Schulgebäude nicht überschritten, fern von Zündquellen, in nicht brennbaren Kästen mit Auffangwannen aufbewahrt wird.

Datum: 8.5.2007
[Pensionen Lehrpersonal Grund-, Mittel- und Oberschulen]
Besteht die Moeglichkeit, dass ein Lehrer der Grund-, Mittel- und Oberschule vor Dienstaustritt einen Teil seiner herangereiten Abfertigung ausgezahlt bekommt?

Zur Zeit ist keine Vorauszahlung der Abfertigung/DAE für das Personal, welches an Grund-, Mittel- und Oberschulen unterrichtet, vorgesehen.

Eine Vorauszahlung der Dienstaltersentschädigung erhält obgenanntes Personal, direkt vom Laborfonds nach 8 Jahren ab Beitrittsdatum.

 

Datum: 19.3.2007
[Arbeitsschutz]
Bin ich richtig informiert, dass an jeder Schulstelle ein Erste-Hilfe-Koffer und Verbandskästen nach Bedarf vorhanden sein müssen? Wer muss für die Finanzierung aufkommen?

Sie sind richtig informiert. An jeder Schulstelle muss ein Erste-Hilfe-Koffer/oder Kasten laut gesetzlichen Vorgaben ( Dekret des LH. vom 13.Juni 2005, Nr.25)vorhanden sein. Verbandskästen hingegen je nach Bedarf d.h. bei einer großen Schule zum Erste-Hilfe-Koffer/Kasten noch zusätzlich einen oder mehrere Verbandskästen.

Was die Finanzierung betrifft, fällt dies bei einem Erstankauf in die Zuständigkeit des Gebäudeeigentümers, hingegen bei einer Aufrüstung bzw. Ergänzung ist die Schuldirektion dafür zuständig.

Datum: 12.10.2006
[Arbeitsschutz]
Was muss eine Erste-Hilfe-Kasten(Erste-Hilfe-Koffer) genau beinhalten?Wo kann ich das nachlesen?
Die Auflistung der genauen Inhalte des Erste-Hilfe-Kastens/Koffer finden Sie auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt "Downloads".
Datum: 6.10.2006
[Pension u. Abfertigung für Landespersonal]
Worin unterscheidet sich die Abfertigung oder Dienstprämie (TFS) von der Abfertigung (TFR)? Kann der Bedienstete zwischen den beiden wählen?


Mit den Begriffen = Abfertigung / Dienstprämie (TFS) / Abfertigung (TFR) = bezeichnet man immer einen Geldbetrag, welcher bei Dienstaustritt dem Bediensteten als “einmalige Bezahlung” ausbezahlt wird, und zwar aufgrund der Tatsache, dass die Arbeitstätigkeit beim jeweiligen Arbeitgeber eingestellt wird.

 
Die unterschiedlichen Bezeichnungen, die in den geltenden Bestimmungen vorkommen, beruhen darauf, dass

1. die Voraussetzungen für die Auszahlung
2. die Bestimmungen der diversen Zulagen
3. die Berechnung der Beträge

verschieden sind.

Die Dienstprämie (TFS) reift beim INPDAP nach mindestens 1 Jahr ununterbrochenem Dienst an. Nachdem diese Zulage fürsorgerechtlicher Natur ist, müssen monatlich Beiträge beim INPDAP eingezahlt werden.
Die Abfertigung (TFR) reift zu Lasten des Landes nach mindestens 15 Tagen ununterbrochenem Dienst (innerhalb desselben Monats) an, und zwar bis zum Erreichen von 1 Jahr ununterbrochenen Dienstes. Danach ergänzt die Abfertigung (TFR) eventuell die Dienstprämie TFS/INPDAP.

Nach In-Kraft-Treten des Landesgesetzes Nr. 1/2004, sowie der neuen INPDAP-Bestimmungen vom April 2005, zahlt das Land an die ausgeschiedenen Bediensteten direkt die gesamte Abfertigung (vorgestreckte Dienstprämie TFS/INPDAP + eventuelle TFR-Landesergänzung).
Bei einem Dienst von weniger als 1 ununterbrochenen Jahr wird die Abfertigung (TFR) direkt vom Land ausbezahlt.

Aufgrund der derzeit geltenden Bestimmungen kann der Bedienstete nicht zwischen den beiden Abfertigungsformen wählen.

Datum: 26.4.2006
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