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Laufbahnentwicklung
Der besoldungsmäßige Aufstieg in der unteren Besoldungsstufe erfolgt in drei Zweijahresklassen zu 6% und in der oberen Besoldungsstufe in zweijährlichen Vorrückungen zu 3%, u. z. auf Grund einer zufrieden stellenden Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Personals. Dabei ist die damit verbundene Aus- und Weiterbildung zu berücksichtigen, die notwendig ist, um in der jeweiligen Funktionsebene eine größere Sachkompetenz und Berufserfahrung zu erlangen.
Die Leistungsbeurteilung beinhaltet gleichzeitig auch die Beurteilung für die berufliche Entwicklung des Personals und stellt somit die Grundlage für die zweijährliche Gehaltsentwicklung dar. Die Erreichung der im Vorhinein vereinbarten Ziele, Ergebnisse und Aufgaben gilt dafür als zufrieden stellende Beurteilung. In diesem Falle wird die Gehaltsentwicklung von Amts wegen gewährt, außer die vorgesetzte Führungskraft legt vor Ablauf des entsprechenden Zweijahreszeitraumes eine nicht zufrieden stellende Beurteilung über berufliche Entwicklung des betroffenen Personals für den entsprechenden Zweijahreszeitraum vor. Als nicht zufrieden stellende Beurteilung gilt für diesen Fall eine nur ausreichende oder unzureichende Beurteilung der Leistungen
Sachbearbeiterin:
Frau Helga Niedermayr
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Fax 0471 41 21 48
Email: Helga.Niedermayr@provinz.bz.it