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Rechtsmedizin
Rechtsmedizin
Die Anlage 5 des BÜKV vom 12.02.2008 regelt die Untersuchungen durch die rechtsmedizinische Kommission.
Der Antrag ist auf stempelfreiem Papier an die Autonome Provinz Bozen - Amt für Verwaltungspersonal (4.2) zu richten.
Angesucht werden kann um:
- Anerkennung der Abhängigkeit von dienstlichen Ursachen der Krankheit ........../des Unfalles vom ..........;
- Zuerkennung der angemessenen Entschädigung;
- Feststellung der Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen für die derzeitigen Aufgaben (= relative Dienstunfähigkeit);
- Feststellung der Dienstunfähigkeit für andere Aufgabenbereiche (angeben welche);
- Feststellung der Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen für jegliche Arbeit (= absolute Dienstunfähigkeit);
Gesuchsunterlagen sind:
- Ärztliche Zeugnisse
- Untersuchungsergebnisse
- Röntgenbilder
- Krankenkartei
- Unfallbericht
- Außendienstermächtigung
- Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibung seitens des Vorgesetzten (Art. 4, Abs. 2 des Kollektivvertrages).
Dieser Bericht soll folgendes beinhalten:
- Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Bediensteten;
- Aussage zum Dienstalter (insgesamt sowie im jeweiligen Amt bzw. Arbeitsplatz);
- Aussage über krankheitsbedingte Abwesenheiten, bezogen auf einen angemessenen Zeitraum (5 Jahre);
- Beschreibung des effektiven Arbeitseinsatzes; Angabe besonderer Belastungen und besonderer Gefahrenmomente u.ä.
Sachbearbeiter:
Rag. Walter Rier (Amt für Verwaltungspersonal)
Tel. 0471 41 21 20
Fax 0471 41 24 88
E-Mail: Walter.Rier@provinz.bz.it