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Personalaufnahme

Eintragung in die Rangordnungen des Lehrpersonals der Berufsbildung

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Die befristete Aufnahme von Lehrpersonal an den Berufsschulen und Fachschulen des Landes

Die befristete Aufnahme von Personal für die Berufsschulen, Fachschulen für Land- und Hauswirtschaft des Landes betrifft sowohl die Erteilung von Aufträgen auf freier Stelle als auch von Ersatzaufträgen für die jeweiligen Schuljahre und erfolgt mittels einer Rangordnung, welche für jedes Schuljahr auf den neuesten Stand gebracht werden.

Um generell in den Landesdienst treten zu können, muss man:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllen
  • im Besitze der ausbildungsmässigen Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen Berufsbild sein.

Für die Berufbilder, welche hier angesprochen werden, nämlich
„Lehrer/in mit Hochschulabschluss, Fachlehrer/in, Fachlehrer/in für Pflege und Rehabilitation, Sozialpädagoge/Sozialpädagogin und Praxislehrer/in" werden von der Landesregierung detaillierte Zugangsvoraussetzungen festgelegt, und zwar auf Vorschlag der zuständigen Abteilungen. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kann der/die Bewerber/in innerhalb 12.00 Uhr des 31. März eines jeden Jahres bei der Personalabteilung ein Gesuch einreichen oder innerhalb des nämlichen Datums eingeschrieben abschicken.
Ein Gesuchsformular muss in allen seinen Teilen ausgefüllt bzw. mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen ergänzt werden. Wer aufgrund unwahrer Angaben oder gefälschter Dokumente sich bewirbt oder sogar Aufträge zugesprochen erhält, muss mit einer permanenten Streichung aus der Rangordnung und den gesetzlich vorgesehenen strafrechtlichen Folgen rechnen.
Aufgrund dieser Gesuche wird die vorläufige Rangordnung erstellt, welche vom 16. bis zum 30. Juni jeden Jahres am Sitz der Personalabteilung sowie an den Sitzen der betroffenen, zuständigen Abteilungen angeschlagen wird. Innerhalb des Anschlagzeitraumes können die Bewerber/innen Einspruch wegen allfälliger Fehler oder Mängel erheben.
Innerhalb 5. Juli jeden Jahres wird an den besagten Dienstsitzen die endgültige Rangordnung mit den voraussichtlichen Terminen der Stellenwahl bekannt gegeben.

Innerhalb 30. Juni eines jeden Jahres werden die endgültigen Stellen festgelegt, welche im darauf folgenden Schuljahr für Jahresaufträge und -supplenzen verfügbar sind.

Diese verfügbaren Stellen werden in der Reihenfolge der entsprechenden Rangordnung durch Stellenwahl vergeben. Die Ankündigung zur Stellenwahl mit Plan wird in Internet veröffentlicht. Die Bewerber werden können sich auch durch eine Vertrauensperson mittels Vollmacht vertreten lassen.
Wer bei der Stellenwahl nicht erscheint oder keine Stelle annimmt wird aus der Rangordnung gestrichen und muss innerhalb April des darauf folgenden Jahres ein neues Gesuch einreichen.

Erst nachdem die Rangordnung erschöpft ist, d.h. wenn keine Bewerber/innen mit den erforderlichen Zugangsvoraussetzungen mehr in der Rangordnung aufscheinen, kann Personal mittels Direktberufung zeitlich begrenzt aufgenommen werden.
Mit Direktberufung können auch Bewerber/innen ohne die besagten Voraussetzungen, aber nach Feststellung der Eignung durch den Direktor der jeweiligen Schule aufgenommen werden. Für diese Art von Stellenvergabe wird keine Rangordnung erstellt; die entsprechenden Bewerbungsschreiben sind direkt an die Schulen zu richten, denn die Entscheidung dieser Stellenvergabe obliegt den Direktoren.

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Bewertungsverfahren (Wettbewerb) ist  der Erhalt einer Stelle über die Rangordnung, d.h. der/die Bedienstete muss im Besitze der erforderlichen Zugangsvoraussetzungen sein.

Für Informationen für die Eintragung in die Rangordnung wenden Sie sich bitten an:
Info-Point
Tel. 0471 41 22 44 oder
Tel. 0471 41 21 92

zuständige Sachbearbeiterinnen für die Aufnahme:
Frau Bernardello Jlenia
Tel. 0471 41 21 65
Fax 0471 41 21 97
E-Mail: jlenia.bernardello@provinz.bz.it
(Landesfachschulen)

Frau Hofer Renate
Tel. 0471 41 21 63
Fax 0471 41 21 97
E-Mail: renate.hofer@provinz.bz.it
(Landesberufsschulen)

Anlagen zum Herunterladen finden Sie hier.

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Bewertungsverfahren (Wettbewerb)

Über so genannte Bewertungsverfahren - Bezeichnung der neu strukturierten Wettbewerbe und Ausbildungswettbewerbe für das Lehrpersonal - kann die "Eignung für den Lehrberuf" an den Berufsschulen und Fachschulen des Landes erworben werden.

Die Eignung für den Lehrberuf ist Grundlage und Voraussetzung für einen möglichen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die erworbene Eignung führt allerdings nicht zwangsläufig zur unbefristeten Einstellung: diese ist abhängig von der jeweiligen Stellenverfügbarkeit.

Ablauf der Verfahren:
Die befristet aufgenommenen Lehrpersonen der Berufsschulen und Fachschulen des Landes, welche die Zugangsvoraussetzungen für den Unterricht ihres Fachs erfüllen und deren Arbeitsvertrag die vorgeschriebene Dauer und Stundenverpflichtung umfasst, sind von Amts wegen zur Teilnahme an einem Bewertungsverfahren zugelassen, in dessen Verlauf ihre "Grundsätzliche Eignung" für den Lehrberuf festgestellt wird. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Die erworbene Grundsätzliche Eignung für den Lehrberuf befähigt zur Teilnahme am Folge-Verfahren, das die vom Bereichsvertrag vorgesehene Spezialisierung in Form einer berufsbegleitenden, pädagogisch-didaktischen Fachausbildung einschließt und zur "Eignung für den Lehrberuf" führt.
Lehrpersonen, welche die besagte Spezialisierung (auch Lehrbefähigung genannt) an einer universitären oder gleichwertigen Einrichtung bereits absolviert haben, erwerben die "Eignung für den Lehrberuf" in einem entsprechend verkürzten Bewertungsverfahren.

Kontakte:
Infopoint
Tel. 0471 41 22 44
Fax 0471 41 24 97

Dr. Christina Tappeiner Pan
Tel. 0471 41 24 96
Fax 0471 41 24 97
E-Mail: christina.tappeiner@provinz.bz.it