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Rechtsmedizin

Die Anlage 5 des BÜKV vom 12.02.2008 regelt die Untersuchungen durch die rechtsmedizinische Kommission.

Der Antrag ist auf stempelfreiem Papier an die Autonome Provinz Bozen - Amt für Verwaltungspersonal (4.2) zu richten.

Angesucht werden kann um:

  • Anerkennung der Abhängigkeit von dienstlichen Ursachen der Krankheit ........../des Unfalles vom ..........;
  • Zuerkennung der angemessenen Entschädigung;
  • Feststellung der Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen für die derzeitigen Aufgaben (= relative Dienstunfähig­keit);
  • Feststellung der Dienstunfähigkeit für andere Aufgabenbereiche (angeben welche);
  • Feststellung der Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen für jegliche Arbeit (= absolute Dienstunfähigkeit);

Gesuchsunterlagen sind:

  • Ärztliche Zeugnisse
  • Untersuchungsergebnisse
  • Röntgenbilder
  • Krankenkartei
  • Unfallbericht
  • Außendienstermächtigung
  • Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibung seitens des Vorgesetzten (Art. 4, Abs. 2 des Kollektivvertrages).

Dieser Bericht soll folgendes beinhalten: 

  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Bediensteten;
  • Aussage zum Dienstalter (insgesamt sowie im jeweiligen Amt bzw. Arbeitsplatz);
  • Aussage über krankheitsbedingte Abwesenheiten, bezogen auf einen angemessenen Zeitraum (5 Jahre);
  • Beschreibung des effektiven Arbeitseinsatzes; Angabe besonderer Belastungen und besonderer Gefahrenmo­mente u.ä.