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Versetzung und Mobilität
Versetzungen
Für die Versetzungen an Dienststellen in anderen Gemeinden müssen die Versetzungsgesuche bis zum 30.09. eines jeden Jahres eingereicht werden. Es können höchstens drei Gemeinden angeführt werden.
Die Versetzungsrangordnung tritt mit jeweils 01.01. des darauf folgenden Jahres in Kraft.
Für Versetzungen an Dienststellen innerhalb derselben Gemeinde können die Gesuche jederzeit eingereicht werden, es bedarf jedenfalls des positiven Gutachtens der eigenen Dienststelle und auch jenes des zukünftigen Vorgesetzten.
Sachbarbeiterin
Frau Mayr Margaret
Tel. 0471 41 21 62
Fax 0471 41 21 97
E-Mail.:margaret.mayr@provinz.bz.it
Mobilität
Landesbedienstete können sich im Sinne der Mobilität um eine Versetzung innerhalb nachfolgender Körperschaften bewerben:
- Landesverwaltung und Hilfskörperschaften des Landes
- Gemeinden, Altersheime und Bezirksgemeinschaften
- Landesgesundheitsdienstes
- Institutes für den sozialen Wohnbau und
- Verkehrsamtes von Bozen und Kurverwaltung von Meran
Die Bediensteten können sich nur versetzen lassen, wenn sie die Probezeit bereits bestanden haben.
Kontrollieren Sie, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle besitzen und befolgen Sie die Anleitungen für die Bewerbung hier: Stellenangebote - Mobilität.