Bewusstseinsbildung und globales Lernen

Neben der Tätigkeit im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sowie zum Schutz kultureller und sprachlicher Minderheiten in den verschiedenen Entwicklungsländern, hat sich das Land immer auch für die Bewusstseinsbildung und das globale Lernen in Südtirol engagiert. Werte wie Solidarität, Gleichheit, Zusammenarbeit, Frieden und interkulturellen Dialog fördern. Ein besseres Verständnis von Ursachen und Auswirkungen der globalen Phänomene erzielen. Wissen vermitteln über das Nord-Süd-Ungleichgewicht, wirtschaftlich, sozial und ökologisch faire und nachhaltige Politik. Ein Weltbürgertum aufbauen, welches die Armut bekämpft und eine gerechtere und nachhaltige Entwicklung fordert.

Im Landesgesetz Nr. 5/1991 „Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen“ (Externer Link) sind die Kriterien zur Entwicklungszusammenarbeit im gesamten Umfang festgelegt.

Die Projekte können eingereicht werden von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und gemeinnützigen Organisationen ohne Gewinnabsicht (Onlus) sowie von anderen Körperschaften ohne Gewinnabsicht, Vereinen, Komitees, Verbänden und Stiftungen sowie Genossenschaften und Konsortien, die ihren Rechtssitz oder einen operativen Sitz in Südtirol haben und ihre Tätigkeit direkt und dauerhaft in Südtirol ausüben.

Es ist jährlich ein Termin für die Einreichung von Projektvorschlägen vorgesehen: der 31. Oktober für Vorhaben der Bewusstseinsbildung und des globalen Lernens in Südtirol, die im Folgejahr umgesetzt werden sollen(Externer Link).

Die Kriterien für die Finanzierung von Projekten der Bewusstseinsbildung und des globalen Lernens wurden mit Beschluss Nr. 1275 vom 10. November 2015 von der Südtiroler Landesregierung genehmigt und definieren die Handlungsbereiche, die Förderschwerpunkte, das Ausmaß der Finanzierung, sowie die Durchführungs- und Abrechnungsmodalitäten.

Neben den Projekten, die von Südtiroler Organisationen eingereicht werden, engagiert sich das Land auch direkt im Bereich der Bewusstseinsbildung und des globalen Lernens, wie etwa beim Tag der Entwicklungszusammenarbeit, Konferenzen zum Schutz sprachlich-kultureller Minderheiten und anderen Infoveranstaltungen. Diese Initiativen werden durch die Kriterien für die Finanzierung direkter Maßnahmen des Landes Südtirol im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen geregelt, in das Jahresprogramm aufgenommen und mit Dekret des Direktors der Abteilung Präsidium genehmigt.

Die grundsätzlichen Prinzipien der Entwicklungszusammenarbeit werden vom Landesgesetz Nr. 5 vom 19. März 1991; Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen (Externer Link)geregelt und die Kriterien für die finanzielle Unterstützung von Projekten mit dem Beschluss Nr. 1275 vom 10. November 2015 wurden von der Südtiroler Landesregierung genehmigt, und sind auch durch das Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Externer Link) festgelegt.

Weitere Informationen können Organisationen in den Leitlinien zur Rechnungslegung und zum Abschlussbericht (Externer Link)finden.

Der 31. Oktober ist jährlich der Termin für die Einreichung von Projektvorschläge für Vorhaben der Bewusstseinsbildung und des globalen Lernens in Südtirol, die im Folgejahr umgesetzt werden sollen(Externer Link).

Die einzelnen Projektvorschläge werden innerhalb von 3 bis 4 Monaten nach der Projekteinreichung vom Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt überprüft. Die Finanzierung der einzelnen Initiativen wird vom Direktor der Abteilung Präsidium per Dekret genehmigt. Anschließend wird eine Vereinbarung zwischen dem Projektträger und dem Direktor der Abteilung Präsidium getroffen. Das Projekt muss innerhalb der Frist, die im Abkommen angegeben ist, enden. Innerhalb der darauffolgenden sechs Monate muss dem zuständigen Amt ein nach Vorlage angefertigter Abschlussbericht und die Rechnungslegung (Externer Link)vorgelegt werden.

Für die Einreichung eines Projektes ist es notwendig die Formulare vollständig auszufüllen.

Corporate design

Auf den mit Unterstützung des Landes errichteten bzw. angekauften Einrichtungen sowie Geräten und Ausstattung ist ein Schild mit folgendem Hinweis in der jeweiligen Landessprache anzubringen: „Mit der Unterstützung des Landes Südtirol" und dem Logo des Landes Südtirol.

Die verschiedenen Öffentlichkeitsmaterialien (Faltblätter, Poster, Postkarten, Zeitungsinserate, Webseiten usw.) zu den vom Land Südtirol finanzierten Projektmaßnahmen müssen folgenden Hinweis tragen: „Die Initiative wird vom Land Südtirol, Präsidium, Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt, Entwicklungszusammenarbeit unterstützt" zusammen mit dem Logo des Landes Südtirol.

Das Logo darf nur für diesen Zweck benützt werden.