Hauptinhalt
Home » Schulgremien » Landesschulrat
Landesschulrat
Beratendes Organ der Landesregierung und der drei Schulämter
Der Landesschulrat ist das Beratungsorgan der Schulämter und der Südtiroler Landesregierung zu Fragen im Bereich der Kindergärten und der Grund- und Sekundarschulen. Mit dem Landesgesetz vom 12. Dezember 1996, Nr. 24, wurde der Landesschulrat hinsichtlich seiner Zusammensetzung und seiner Organe reformiert und seine Zuständigkeiten den neuen Durchführungsbestimmungen im Schulbereich angepasst. Er wird jeweils für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung regelt die Tätigkeit der verschiedene Organe des Landesschulrates.