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Beiträge
Kindergarten
Auf dieser Internetseite finden die Gemeinden bzw. die Körperschaften, die Anstalten und die Vereinigungen die Weisungen zum Erstellen der Anträge um einen Beitrag für den Ankauf von Einrichtung und Ausstattung (Investitionen) für die deutschen Kindergärten des Landes gemäß den Beschlüssen der Landesregierung vom 4. April 2011, Nr. 534 und 536 sowie die entsprechenden Formblätter für die Anträge.
Der Einreichetermin für Gemeinden ist Donnerstag, der 1. März 2013 und für Körperschaften und Vereine Donnerstag, der 31. Mai 2013. Die Anträge sind ausschließlich auf den hier veröffentlichten Formblättern abzufassen. Aus organisatorischen und technischen Gründen können keine Anträge, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern abgefasst worden sind, angenommen werden.
Der Abschluss der Arbeiten und die Höhe der gewährten Beiträge wird den Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt.
Die Vorgangsweise zur Abrechnung des gewährten Beitrages wird den Gesuchstellern mit eigener Mitteilung bekanntgegeben.