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Amt 16.1 – Amt für Schulordnung
Im Amt für Schulordnung werden folgende sechs Sachbereiche bearbeitet:
Schulordnung
Die Ausarbeitung von Rechtsbestimmungen im Schulbereich umfasst alle erforderlichen
Maßnahmen, die mit der Genehmigung von Landesgesetzen und Durchführungsverordnungen
zusammenhängen, wie z. B. die Erstellung von Gesetzestexten, die Absprache und
Koordinierung mit allen Beteiligten, das Einholen von Gutachten. Teil dieses Sachbereichs
ist auch die Erhebung und Auswertung von statistischen Daten der Schulen, um die Planungstätigkeit des Schulamtes zu ermöglichen.
Schulreform
Der Schulbereich ist ständig mit Neuerungen und Problemstellungen konfrontiert, womit es
gilt, entsprechende Verwaltungsmaßnahmen vorzubereiten, um die staatlichen Reformen an
die lokalen Gegebenheiten anzupassen. Damit verbunden sind auch die Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen und die Ausarbeitung einer Vielzahl von Unterlagen für die Schulverantwortlichen.
Rechtsberatung
Ziel dieser Serviceleistung ist es, Ansprechpartner für die autonomen Schulen in den unterschiedlichen Rechtsfragen zu sein, wie z. B. in den Bereichen Autonomie der Schulen, Verwaltungsrecht, Schüler- und Schülerinnencharta, unterrichtsbegleitende Veranstaltungen, Rauchverbot, Datenschutz, Schüleraufsicht und damit verbundene Haftung. Davon
ausgenommen ist die Rechtsberatung in Fragen, für welche andere Ämter des Schulamtes zuständig sind, wie z. B. zum Landeskollektivvertrag, zum Disziplinarrecht, zu den Bewertungen.
Mitbestimmungsgremien der Schulen
Die Tätigkeit des Amtes besteht darin, die Schulen, Lehrpersonen, Eltern und Schüler
und Schülerinnen in rechtlichen Fragen und über ihre Aufgaben in den schulischen
Mitbestimmungsgremien sowie in Bezug auf die Wahlen in diesen Organen zu beraten.
Der Sachbereich schließt auch die Aufsichtsfunktion über diese Gremien mit ein, indem für den Schulamtsleiter Maßnahmen zur Annullierung von unrechtmäßigen Beschlüssen der Schulen und zur Einsetzung von außerordentlichen Kommissären vorbereitet werden.
Sekretariat des Landesschulrates und der Landesbeiräte der Eltern sowie der Schüler und Schülerinnen
Diese Landesgremien haben die Aufgabe, die Landesregierung in schulischen Angelegenheiten zu beraten. Das Amt führt die entsprechende Sekretariatstätigkeit, die Vorbereitung der Ernennungsmaßnahmen, die Durchführung der Wahlen des Landesschulrates und die Beratung der Mitglieder dieser Gremien durch.
Schriftgutverwaltung, Sekretariat der Skartierungskommission
Das Amt ist für die Verwaltung des Posteinganges und Postauslaufs des gesamten Schulamtes zuständig. Weitere Aspekte dieses Sachbereiches sind die Führung des Archivs, die Leitung und das Sekretariat der Skartierungskommission des Schulamtes sowie die Ausarbeitung von Skartierungsrichtlinien für das Schulamt, die Kindergärten und die Schulen.
All diese Bereiche werden von Amtsdirektor Dr. Klaus Schwarzer und seinen zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet.

Amtsdirektor Dr. Klaus Schwarzer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter