Brandsanierung

Brandsanierung

Hinweise zur Sanierung nach Bränden

Sie haben sich entschieden - nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung - die Sanierung Ihres Wohnbereiches selbst durchzuführen. Hierfür möchten wir Ihnen einige Tipps und Hinweise geben, die Sie beachten sollten.

Gefährdungsabschätzung

Bei jedem Brand entstehen, in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren (Art und Menge des Brandgutes, Verbrennungstemperatur,...), unterschiedliche Schadstoffe. Diese ziehen während des Brandes entweder mit den Rauchgasen in die Umgebung ab oder setzen sich an Brandrückständen wie Ruß oder Asche fest. Wenn die Brandstelle erkaltet und die Wohnung sorgfältig durchlüftet ist, sind die noch im Raum befindlichen Schadstoffe in der Regel fest an die Brandrückstände (Ruß und Asche) gebunden. Die so gebundenen Schadstoffe können aber durch Verschlucken oder Einatmen in den Körper gelangen. Bei der Sanierung sollten Sie die nachfolgenden Sicherheits- und Verhaltensregeln beachten, um eine Gesundheitsgefährdung möglichst auszuschließen.

Sicherheit und Verhaltensregeln

Sicherheit und Verhaltensregeln

Schutzkleidung

Während der Sanierungsarbeiten sollten Sie folgende Schutzkleidung tragen:

  1. Schutzanzug (mit Kapuze!) aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff (Einweganzug). Atemschutz bei besonders staubenden Arbeiten, bestehend aus einer textilen Halbmaske. Bei länger dauernden Sanierungsmaßnahmen Atemschutzmaske regelmäßig und rechtzeitig wechseln.
  2. Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten, Gummihandschuhe für Nassarbeiten. Alle genannten Gegenstände sind im Fachhandel oder in Baumärkten erhältlich.

Schadstoffverschleppung vermeiden

Um eine Verschleppung von Ruß oder Schadstoffen zu vermeiden, sollten Sie:

  1. Die Türen zu den nicht verschmutzten Räumen nach Möglichkeit geschlossen halten. Türschlitze sind abzudichten und unnötiger Luftzug in andere Räume ist zu vermeiden.
  2. Übergangsbereich zwischen verschmutzten Bereichen und nicht verschmutzten Räumen mit feuchten Tüchern auslegen.
  3. Gegenstände, die aus dem verschmutzten in den sauberen Bereich überführt werden, zuvor säubern.
  4. Unnötige Aufwirbelung von Ruß oder Asche vermeiden.

Hygiene

Beachten Sie folgende Grundsätze der Hygiene:

  1. Bei längeren Unterbrechungen der Reinigungsmaßnahmen, insbesondere zur Nahrungsaufnahme, vor Raucherpausen, usw., ist großer Wert auf Sauberkeit zu legen.
  2. Handschuhe und Einweganzüge verbleiben im Schadensbereich und können mehrfach verwendet werden, falls ihr Zustand dies zulässt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen.
  3. Nehmen Sie bevor Sie den sauberen Bereich betreten, eine gründliche Reinigung evtl. verschmutzter Körperteile vor. Nach Verlassen des Schadensbereiches ist auf jeden Fall eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.

Reinigung verschmutzter Kleidung, von Spielzeug und sonstigen Haushaltsgegenständen

Reinigung verschmutzter Kleidung, von Spielzeug und sonstigen Haushaltsgegenständen
  1. Alle erkennbar mit Ruß oder sonstigen Brandrückständen verschmutzten Gegenstände sind vor dem erneuten Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung aller sichtbaren Rußspuren.
  2. Reinigen Sie Kinderspielzeug besonders sorgfältig.
  3. Verschmutzte oder mit Brandrückständen in Kontakt geratene Kleidungsstücke müssen vor erneutem Gebrauch separat gewaschen werden.
  4. Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche verschmutzt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmittellösung ab.
  5. Wenn Sie lockeren Ruß- oder Aschebelag mit einem Haushaltsstaubsauger aufnehmen wollen, müssen Sie beachten, dass nicht alle Schmutzteilchen aufgenommen, sondern dass kleine Staubteilchen wieder in die Umgebungsluft ausgeblasen werden. Während dieser Arbeit sollten Sie unbedingt Atemschutz tragen.
  6. Brandverschmutzte Tapeten sowie Deckenverkleidungen aus Kunststoff müssen grundsätzlich entfernt werden.
  7. Wand- und Deckenverkleidungen aus Holz sind in der Regel auf Konterlattung montiert, so dass die Rauchgase in die Zwischenräume gelangen können. In solchen Fällen muss diese entfernt werden. Bei wertvollen Holzverkleidungen kann das vorsichtige Abbauen, Reinigen und Aufarbeiten wirtschaftlicher sein.
  8. Brandverschmutzter Putz muss je nach Verunreinigungsgrad abgebürstet/abgebeizt oder komplett entfernt werden.
  9. Beton und Mauerwerk kann durch Absaugen und Bürsten gereinigt werden. Ist dieses Reinigungsverfahren nicht ausreichend, so muss auf ein Nassreinigungsverfahren (Abwaschen von Hand mit Wasser und alkalischen Netzmitteln) oder sogar auf ein Abstrahlverfahren übergegangen werden.
  10. Fließen aus Naturstein oder Keramik können von Hand mit Wasser und alkalischen Netzmitteln gereinigt werden, wobei Fugen besonders zu beachten sind. Sie müssen gegebenenfalls entfernt und neu verfugt werden. Ist eine - auch optisch einwandfreie - Reinigung nicht möglich, so sollte das Material entfernt werden.
  11. Fußböden aus Holz müssen zuerst von Ruß- und Staubbelag befreit (Absaugen) und anschließend mit wenig Wasser gereinigt werden. Ist eine einwandfreie Nassreinigung von Rauchkondensaten nicht möglich, so muss der Boden abgeschliffen und neu versiegelt werden.
  12. Textile Fußböden sowie Böden aus PVC, Linoleum oder ähnlichen Materialien können abgesaugt bzw. abgespült werden. Ist dadurch keine einwandfreie Reinigung erreicht worden, muss der Boden entfernt werden.
  13. Falls bei der Brandbekämpfung Löschpulver eingesetzt wurde, sollten Sie folgende Punkte beachten:
  • Löschpulver ist bei normalem Gebrauch und sofern es nicht verschluckt wird, nicht gesundheitsschädlich. Eine leichte Reizung der Schleimhäute ist möglich.
  • Löschpulverreste von glatten Oberflächen mit Staubsaugern entfernen.
  • Festhaftende Filmschichten oder Krusten abkratzen und Partikel absaugen. Reste mit spülmittelhaltigem Wasser abspülen. Anschließend Flächen sofort trocknen und bei Metallflächen für Korrosionsschutz sorgen.

Entsorgung

Bei der Entsorgung von Brandschutt sind die geltenden Vorschriften zu beachten. Es empfiehlt sich, mit dem in Ihrer Gemeinde zuständigen Altstoffsammelzentrum vor Beginn der Sanierungsarbeiten Kontakt aufzunehmen.

Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Treten trotz Beachtung dieser Hinweise Gesundheits- oder Sachschäden auf, können daraus keine Ansprüche gegenüber der Feuerwehr abgeleitet werden.