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Technischen Bestimmungen für Stromaggregate und Notstromaggregate

Im Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 169 vom 22. Juli 2011 ist das Dekret des Innenministeriums vom 13. Juli 2011 veröffentlicht worden

Im Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 169 vom 22. Juli 2011 ist das Dekret des Innenministeriums vom 13. Juli 2011 veröffentlicht worden, welches die technischen Bestimmungen für Stromaggregate und Notstromaggregate beinhaltet. Das neue Dekret hebt alle vorhergehenden Brandschutzbestimmungen (besonders das M.D. vom 22. Oktober 2007) auf und tritt am 20. September 2011 in Kraft. Die neue technische Bestimmung legt die Sicherheitskriterien gegen Brand- und Explosionsgefahr für fest installierte und mobile Verbrennungsmotoren, die an Stromgeneratoren oder andere Maschinen gekoppelt sind, sowie für Stromaggregate fest. Das Dekret findet für alle Neuinstallationen mit einer Gesamtnennleistung von bis zu 10.000 kW im Zivilbereich, in der Industrie, im Handwerk, in der Landwirtschaft, im Handels- und Dienstleistungssektor Anwendung. Bereits bestehende Anlagen bleiben ausgeschlossen. Die Neuerungen betreffen auch das Nebeneinanderbestehen von Stromaggregaten und Wärmeerzeugern.

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