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Verlängerung der Anpassungsfristen für Brandschutztüren entlang von Fluchtwegen.

Mit dem Dekret des Innenministeriums vom 6. Dezember 2011 ist die Pflicht, Brandschutztüren an das Ministerialdekret vom 3. November 2004 anzupassen, insbesondere was die Installation von Anti-Panik-Riegeln an existierenden Türen betrifft, bis zum 18. Februar 2013 verlängert worden.

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