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Das MD vom 20. Dezember 2012 ist in Kraft getreten

Am 4. April 2013 (90 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt vom 4.1.2013) ist dieses wichtige Dekret über aktive Brandschutzanlagen (Brandmeldung, Löschung, Rauch- und Wärmeabzug) in brandschutzkontrollpflichtigen Tätigkeiten in Kraft getreten.

Das Dekret legt fest, dass im spezifischen Brandschutzprojekt einer kontrollpflichtigen Tätigkeit, wo die Installation einer solchen Anlage vorgesehen ist, die technische Spezifikation, d. h. die Zusammenfassung der technischen Daten, welche die Leistungen der Anlage festlegen, die dimensionalen Eigenschaften, die Eigenschaften der Bestandteile zur Realisierung, die Nummer der technischen Bezugsnorm, die Klassifizierung des Gefährlichkeitsniveaus sowie die Tauglichkeit der Anlage in Funktion der Brandgefahr in der Tätigkeit angegeben werden müssen.

Außerdem wird präzise definiert, welche Dokumente der Anlage zwecks Brandverhütung aufbewahrt werden müssen.

Zuletzt sind im Dekret zwei Tabellen enthalten, welche präzise das Gefahrenniveau der gängigsten kontrollpflichtigen Tätigkeiten festlegen, um für Hydranten- und Sprinkleranlagen genau die richtige technische Bezugsnorm anzuwenden.

Das Dekret ist auf der Webseite http://www.vigilfuoco.it/ zu finden.

MB