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Brandverhütung: weiterer Aufschub bis Oktober 2014 für kontrollpflichtige Tätigkeiten seit 2011

Dieser gilt für neue kontrollpflichtige Tätigkeiten, gemäß DPR 151/2011 und für Heiz- und Dieselölbehälter bis zu 5 Kubikmeter Fassungsvermögen für welche das Land das Verfahren vereinfacht hat.

ortsfester Dieselbehälter

Der Landeshauptmann teil mit, dass „für Heiz- und Dieselölbehälter das Land das Verfahren vereinfacht hat: Bis zu 5 Kubikmeter Fassungsvermögen ist nun eine bei der Gemeinde vorgelegte Konformitätserklärung ausreichend. "Diese Bestimmung wurde mit anderen Neuigkeiten im Bereich Brandverhütung vorgesehen und tritt nach 15 Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft."

Für andere Bereiche, die der Brandverhütung unterliegen und mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. August 2011, Nr. 151 eingeführt wurden, hat der Staat einen weiteren Aufschub gewährt.

Der Direktor der für Brandverhütung zuständigen Abteilung, Hanspeter Staffler präzisiert, dass der Termin für die Anpassung der kontrollpflichtigen Tätigkeiten für die Brandverhütung wie beispielsweise Campingplätze ab 400 Personen, Kinderkrippen ab 30 Personen und Straßentunnels ab 500 Meter Länge sowie Büros ab 300 Personen, um ein weiteres Jahr und zwar bis zum 7. Oktober 2014 aufgeschoben wurde.

Weitere Informationen sind unter http://www.provinz.bz.it/zivilschutz/brandschutz/brandverhuetung.asp oder beim Landesamt für Brandverhütung unter der Rufnummer 0471-416020/21 verfügbar.

IH

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