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Die Anpassungsfrist für Beherbergungsbetriebe an die Brandschutzbestimmungen mit mehr als 25 Betten und für die Schutzhütten wurde bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.

Das entsprechende Dekret ist im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt am 26. Februar2014 in Kraft.

Brandschutz

„Diesen weiteren Aufschub können nur jene Beherbergungsbetriebe beanspruchen, die vor dem 26. Februar 1999, am Datum der Einführung der Brandschutzbestimmungen für diese Kategorie, bereits bestanden und einen Anpassungsplan innerhalb des 31. Dezember 2012 der Landesabteilung Brand- und Zivilschutz vorgelegt haben", erläutert Abteilungsdirektor Hanspeter Staffler. Auch die Schutzhütten fallen unter diese Aufschubmöglichkeit ohne dass für diese ein Anpassungsplan eingereicht werden musste. Der Direktor des Amtes für Brandverhütung Marco Becarelli ergänzt: „Der neueste Aufschub gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 14. Februar 2014, Nr. 4 ist im Amtsblatt der Region vom 25. Februar 2014, Nr. 8 veröffentlicht und ist ab dem darauf folgenden Tag, also am 26. Februar 2014 rechtskräftig.

IH

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